Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vorsicht bei Lockanrufen von Wohnbaugenossenschaft

Stand:
Mit Zuschüssen von Arbeitgeber und Staat in eine Wohnbaugenossenschaft investieren – das klingt nach grundsolidem Sparen. Doch Vorsicht! Mit Telefonanrufen versuchen Wohnbaugenossenschaften, Verbrauchern einen Beitritt aufzuschwatzen, damit diese sich mit Vermögenswirksamen Leistungen beteiligen.
Off

Mit Zuschüssen vom Arbeitgeber und dem Staat in eine Wohnbaugenossenschaft investieren – das klingt nach grundsolidem Sparen. Doch Vorsicht! Mit überraschenden Telefonanrufen versuchen Wohnbaugenossenschaften, Verbrauchern einen Beitritt aufzuschwatzen, damit diese sich mit ihren Vermögenswirksamen Leistungen (VL) beteiligen. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich z.B. Beschwerden über ungewollte Mitgliedschaften bei den Genossenschaften GenoKap und Protectum. "Eine Beteiligung an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft auf diesem Weg ist möglich, ist aber kein üblicher VL-Sparvertrag, sondern eine Unternehmensbeteiligung“, warnt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Investition ist riskant. Schlimmstenfalls droht der Totalverlust. "Doch Risiken verstecken oder verharmlosen die Anbieter gerne."

Brandes rät: Lassen Sie sich keine Genossenschaftsbeteiligung als VL-Sparvertrag aufschwatzen. Wer am Telefon überrumpelt wurde, sollte den Beitritt zur Genossenschaften umgehend widerrufen.


Update: Auch über das Internet werden Verbraucher inzwischen unter Berufung auf Fördermöglichkeiten durch den Staat in VL-Verträge bei Wohnungsbaugenossenschaften gelockt. Seien Sie auch hier besonders vorsichtig; wir raten von solchen Verträgen ab.
Mit dem Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften wurden mit Wirkung zum 17.07.2017 die formalen Voraussetzungen verschärft, nun bedarf es auch für die Vollmacht zum Beitritt einer Genossenschaft der Schriftform. Die Initiative dazu ging vom Verbraucherschutzausschuss des Bundesrates aus und geht damit auf das zuvor beobachtete Problem ein.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.