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Vermehrte Anfragen nach Posterhalt von 1N Telecom

Stand:
Zurzeit melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH), die Schadensersatzforderungen des Unternehmens erhalten haben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo
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Bereits in der Vergangenheit verunsicherte die 1N Telecom zahlreiche Verbraucher mit Werbeschreiben und Tarifangeboten. Aktuell wenden sich jedoch viele Menschen an die VZSH, die Rechnungen, Kündigungen und Schadensersatzforderungen von der 1N Telecom erhalten haben. Obwohl in vielen Fällen scheinbar zu keinem Zeitpunkt ein Vertrag zustande kam, stellt das Unternehmen 419,88 Euro in Rechnung.

Aktuell verschickt die 1N Telecom Briefe an zahlreiche Verbraucher. Rechnung, Kündigung, Schadensersatz oder die Aufforderung den Vertrag beim bisherigen Anbieter zu kündigen - zwar unterscheidet sich die angegebenen Hintergründe der Schreiben. Was sie jedoch gleich haben, ist die Höhe des geforderten Betrages: 419,88 Euro sollen Verbraucher zahlen. Die Angabe einer Vertragsnummer lassen die Schreiben seriös wirken, doch nicht selten wundern sich die Verbraucher über den Erhalt der Post. Betroffene teilen der VZSH mit, dass sie zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Anbieter geschlossen haben.

Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) haben dazu die folgende Anleitung verfasst, die darlegt, welche Schritte Verbraucher unternehmen können, um sich gegen die Schadensersatzforderungen des Unternehmens zu wehren. 

Unter diesem Link gelangen Sie zu dem Artikel der VZ NRW: 1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.