Lust auf neue Aufgaben und ein tolles Team? Wir wollen wachsen und suchen Verstärkung. Wenn Sie klare Ideale und Ziele haben, kreativ sind, etwas bewegen wollen und offen auf Menschen aller Art zugehen, sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.
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Wir bieten Ihnen ein gutes Betriebsklima und eine Tätigkeit, in der Sie berufliches Können und persönliche Wertvorstellungen engagiert und eigenverantwortlich vertreten können. Dank unserer flachen Hierarchien können Sie bei uns persönliche Stärken einbringen und die persönliche Entwicklung vorantreiben. Von unseren Teams erwarten wir starkes Engagement, Kreativität, Flexibilität sowie eine hohe Identifikation mit unserer Organisation.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mailan bewerbung@vzsh.de.
Neben fachlichen Kenntnissen legen wir Wert auf
Teamfähigkeit und Sozialkompetenz
Kundenorientierung
Interdisziplinarität
sehr gute EDV-Kenntnisse.
Ergänzen Sie Ihr Studium durch ein Praktikum bei uns
Wir beschäftigen Studentinnen und Studenten sowie Absolventen der Fächer Ökotrophologie, Jura, BWL, u. a. ab dem 5. Semester mit einem Praktikum in unserer Geschäftsstelle und der Beratungsstelle Kiel. Sie sind für verschiedene Fachreferate im Bereich Verbraucherinformation und -beratung tätig. Das Praktikum sollte mindestens 4 Wochen dauern und wird nicht vergütet.
Dies Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
Lust, interdisziplinär zu arbeiten
gute EDV-Kenntnisse (MS-Office inkl. Powerpoint)
Ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Lebenslauf und Angabe des gewünschten Zeitraumes senden Sie bitte an unsere Landesgeschäftsstelle per E-Mail an: bewerbung@vzsh.de
Bitte beachten Sie, dass wir eingehende Bewerbungen bündeln, am Quartalsende auswerten und erst dann zu Auswahlgesprächen einladen. Daher können sich Rückmeldungen entsprechend verzögern.
Wir kämpfen für Ihre Rechte und Interessen. Dazu pflegen wir einen intensiven Austausch mit politischen Entscheidern, bringen Stellungnahmen und Initiativen ein. Wir beobachten mit den anderen Verbraucherzentralen das Verhalten von Unternehmen und gehen gemeinsam gegen Rechtsverstöße vor.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeber können Verstöße gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz melden. Dazu gehören u. a. strafbares Verhalten und bußgeldbewehrte Verstöße, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Auch im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit können Informationen über Verstöße unsererseits an unsere interne Meldestelle herangetreten werden.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen
In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.