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Terminbuchung

Buchen Sie hier schnell und einfach Ihren Termin für eine telefonische oder persönliche Beratung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.
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Servicetelefon: 0431 / 59 099 40

Montag und Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag von 9 bis 13 Uhr

Energieberatung bieten wir hier auch per E-Mail an.
Termine für eine telefonische Energieberatung, die in unseren Beratungsstellen, per Videogespräch oder telefonisch stattfindet, können Sie unter 0431 / 59 099 40 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 / 809 802 400 vereinbaren.
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Online-Terminbuchung haben, rufen Sie uns gern an.

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per Email an info@vzsh.de ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service aufrecht zu erhalten.

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

Newsletter: Aktuelles und Tipps zu Verbraucherthemen

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.