Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Kontakt zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wie können wir Ihnen helfen? Sie wollen bei der Verbraucherzentrale Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen, haben eine Frage oder möchten sich über ein Unternehmen beschweren? Wir klären für Sie, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
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Haben Sie Fragen?

Unsere Fachleute sind für Sie da. Buchen Sie hier einen Beratungstermin oder rufen Sie unser Service-Telefon für Schleswig-Holstein an: 0431 590 99 40.

Anregungen

Möchten Sie uns auf einen Missstand aufmerksam machen oder eine Anregung weitergeben? Wir freuen uns über Ihre Mitteilung per E-Mail an info@vzsh.de. Wir sammeln Ihre Hinweise, werten sie aus und nutzen sie, um andere zu warnen und wenn möglich rechtlich gegen die Verursacher vorzugehen. Deshalb ist Ihre Information für unsere Arbeit sehr hilfreich und wertvoll. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir Ihre Nachrichten per E-Mail, Brief oder Fax nicht beantworten können.

Terminabsagen

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per E-Mail ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service für alle aufrecht zu erhalten.

Hinweis zur Energieberatung

Wenn Sie einen Termin für einen Vor-Ort-Termin wünschen, geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an, damit wir den Termin für Sie organisieren können.

 

Kontaktformular

Von welcher unserer Beratungsstellen wünschen Sie eine Antwort?

Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergegeben werden, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu ahnden.  Warum?


Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen für eine Abmahnung sowie für eine Verbandsklage verwendet und an die Gegenseite, Zivilgerichte, an die zu beauftragenden sowie im Verfahren involvierte Rechtsanwälte und an Verfahrensbeteiligte weitergegeben und genutzt werden dürfen. Warum?

 

* Pflichtfelder

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.