Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Kontakt zur Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Wie können wir Ihnen helfen? Sie wollen bei der Verbraucherzentrale Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen, haben eine Frage oder möchten sich über ein Unternehmen beschweren? Wir klären für Sie, ob und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Off

Haben Sie Fragen?

Unsere Fachleute sind für Sie da. Buchen Sie hier einen Beratungstermin oder rufen Sie unser Service-Telefon für Schleswig-Holstein an: 0431 590 99 40.

Anregungen

Möchten Sie uns auf einen Missstand aufmerksam machen oder eine Anregung weitergeben? Wir freuen uns über Ihre Mitteilung per E-Mail an info@vzsh.de. Wir sammeln Ihre Hinweise, werten sie aus und nutzen sie, um andere zu warnen und wenn möglich rechtlich gegen die Verursacher vorzugehen. Deshalb ist Ihre Information für unsere Arbeit sehr hilfreich und wertvoll. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir Ihre Nachrichten per E-Mail, Brief oder Fax nicht beantworten können.

Terminabsagen

Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte auf jeden Fall frühestmöglich telefonisch oder per E-Mail ab. Wir können dann auch anderen Ratsuchenden gerecht werden und in dringenden Fällen kurzfristige Termine anbieten. Sie unterstützen uns somit dabei, einen optimal organisierten Service für alle aufrecht zu erhalten.

Hinweis zur Energieberatung

Wenn Sie einen Termin für einen Vor-Ort-Termin wünschen, geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an, damit wir den Termin für Sie organisieren können.

 

Von welcher unserer Beratungsstellen wünschen Sie eine Antwort?

Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen an die zuständigen Aufsichtsbehörden weitergegeben werden, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu ahnden.  Warum?


Ich willige ein, dass sowohl meine personenbezogenen Daten als auch meine fallbezogenen Unterlagen für eine Abmahnung sowie für eine Verbandsklage verwendet und an die Gegenseite, Zivilgerichte, an die zu beauftragenden sowie im Verfahren involvierte Rechtsanwälte und an Verfahrensbeteiligte weitergegeben und genutzt werden dürfen. Warum?

 

* Pflichtfelder

junge Frau auf Holzboden sitzend mit Laptop, von oben fotografiert

Newsletter: Aktuelles und Tipps zu Verbraucherthemen

Finanzen, Verträge, Klimaschutz, Digitales - alles Wichtige zu aktuellen Verbraucherthemen liefern wir einmal im Monat in unserem Newsletter. Gleich hier bestellen!

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.