Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Mit Ihrer Einwilligung zur Datenweitergabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit anderen Verbraucherzentralen und dem vzbv im Rahmen der "Marktwächter" zusammen.
  • Wir geben Daten an diese nur ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen weiter.
  • In wenigen Fällen kann es sinnvoll sein, auch persönliche Daten weiterzugeben, damit wir beispielsweise Rechtsverstöße verfolgen können.
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Um den Verbraucherschutz zu verbessern, arbeiten wir eng mit den anderen Verbraucherzentralen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Netzwerk der „Marktwächter“ zusammen. Wir betreiben Frühwarnnetzwerke, um Missstände frühzeitig zu erkennen, führen gemeinsame Marktuntersuchungen zu Verbraucherproblemen durch und tauschen dabei unsere Erkenntnisse aus. Die Weitergabe von Angaben erfolgt dabei grundsätzlich ohne Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mailadressen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.

In wenigen Fällen ist es sinnvoll, dass die für eine Untersuchung bzw. für ein Frühwarnnetzwerk zuständige Verbraucherzentrale oder der vzbv auf Basis der von Ihnen freigegebenen Unterlagen direkt mit Ihnen Kontakt aufnimmt. Zudem kann es notwendig sein, Daten an eine Aufsichtsbehörde (etwa an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder an die Bundesnetzagentur) weiterzugeben, damit diese gegen Rechtsverstöße vorgeht. Die Verwendung kann auch dem Zweck dienen, Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften durch geeignete Maßnahmen wie Abmahnungen oder Klagen zu verfolgen. Ihre Daten werden nur weitergegeben, wenn Sie damit einverstanden sind. Mit Ihrer Einwilligung unterstützen Sie unsere Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Missständen im Verbraucherschutz.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.