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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Stand:
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Firma SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Der Grund: Das Unternehmen verlangt eine Gebühr für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.
  • Das Unternehmen hat zwischenzeitlich angekündigt, die Widerrufe der Verbraucher:innen in vielen Fällen zu akzeptieren. Wenn Sie den Widerruf erklären und die Gebührenforderung zurückweisen bzw. bereits gezahlte Entgelte erstattet verlangen möchten, nutzen Sie gerne unsere Musterbriefe am Ende dieses Artikels.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht. Betroffene können sich jetzt in das Klageregister eintragen.
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Zahlreiche Beschwerden zum vermeintlichen Serviceportal

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals "Service Rundfunkbeitrag" abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wurde bis vor Kurzem – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach "Rundfunkbeitrag", "Rundfunkgebühr", "GEZ" und ähnlichen Begriffen suchte.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 Euro verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bis Mitte Juli sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Seite hereingefallen.

Sind Sie betroffen? Melden Sie sich für die Sammelklage an

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Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Deswegen klagt Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.

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Was sind die Hintergründe für die Sammelklage gegen SSS-Software Special Service?

 

Bei den Verbraucherzentralen beschwerten sich zahlreiche Verbraucher:innen, die auf die Masche des Unternehmens SSS-Software Special Service GmbH reingefallen waren: Für die auf der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene Adressänderung, An- und Abmeldung oder Aktualisierung der Bankverbindung zum Rundfunkbeitrag berechnet der Anbieter eine Gebühr von 29,99 Euro. 

Der Hinweis auf diese Kosten ist allerdings nicht deutlich genug und wird von vielen Verbraucher:innen deswegen übersehen. Der Gesetzgeber verlangt aber, dass die Informationen zum Preis "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" erfolgen müssen. Dies ist nach Auffassung der Rechtsexpert:innen der Verbraucherzentrale auf www.service-rundfunkbeitrag.de nicht der Fall. 

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnten das Unternehmen ab. Auch reichte der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen die Betreiber der Seite ein.

Zudem verzichten Verbraucher:innen laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH auf ihr 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Auffassung der abmahnenden Verbraucherzentrale können die Verbraucher:innen trotz dieses Verzichts den Widerruf erklären, wenn sie nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung war ebenfalls Gegenstand der Abmahnungen und führten bereits zu einer Unterlassungserklärung durch das Unternehmen. Nach Anbieter-Auskunft wurden die Angaben zum Widerrufsrecht in den AGB unter www.service-rundfunkbeitrag.de erst zum 28. Juni 2024 gemäß den gesetzlichen Vorschriften geändert.

Das Unternehmen hatte auf weiteren Druck des vzbv außerdem angekündigt, die Widerrufe von den Verbraucher:innen zu akzeptieren, die noch mit der alten Widerrufsbelehrung informiert wurden. In vielen Fällen wurde das Geld jedoch nicht zurückerstattet.

Der vzbv hat ein Anerkenntnisurteil erstritten, in dem das Unternehmen gerichtlich verpflichtet ist, das gezahlte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach einem Widerruf zu erstatten, wenn die Verbraucher:innen falsch über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Nach Angaben des Unternehmens war die Belehrung noch bis zum 27.06.2024 falsch. Wenn das Unternehmen gegen die Erstattungspflicht verstößt, droht ein Ordnungsgeld.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage für die Verbraucher:innen eingereicht, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht.

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So reagieren Sie, wenn Sie auf Service-Rundfunkbeitrag.de hereingefallen sind

 

Neben der Teilnahme an der Sammelklage sollten Sie gegenüber der SSS-Software Special Service GmbH auch noch einmal der Forderung widersprechen bzw. das Unternehmen zur Rückzahlung auffordern. Das gilt vor allem für die Verbraucher:innen, die das Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben (siehe Option 1). 

Option 1)

Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:

Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.

[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]

Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

[Kontodaten ergänzen]

Sollten Sie die Erstattung nicht innerhalb von 14 Tagen vornehmen, stellt dies einen Verstoß gegen das Teil-Anerkenntnisurteil des OLG Koblenz vom 19. November 2024 dar (Az. 2 UKl 2/24). Wenn Sie die Frist nicht einhalten, werde ich den Verbraucherzentrale Bundesverband darüber informieren, damit er gegen Sie einen Bestrafungsantrag (Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft) aufgrund des Verstoßes gegen Sie stellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Option 2)

Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.

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Davor warnen die Verbraucherzentralen

 Die unter www.service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung bietet keinerlei Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de.
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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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