Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen entscheidet und handelt, falls Sie es selbst nicht können.
Unsere unabhängigen Fachleute beraten Sie und beantworten zum Beispiel die folgenden Fragen:
- Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
- Muss die Vollmacht notariell beurkundet werden?
- Wen suche ich als Vertreter aus?
- Wie kann ich einen Missbrauch verhindern?
- Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?
So können Sie sicherstellen, dass Sie im Notfall gut versorgt werden.
Unsere Fachberaterinnen und -berater der Rechtsberatung sind hoch qualifizierte und spezialisierte Rechtsanwälte.