Wer eine Immobilie kauft – etwa ein unbebautes Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung – muss den Kaufvertrag von einem Notar beurkunden lassen. Dabei wird der Wille der beteiligten Vertragspartner in eine Urkunde aufgenommen, die der Notar vorliest und genehmigt. Sowohl die Vertragspartner als auch der Notar unterschreiben die Urkunde.
Der Notar ist ein sachkundiger, unabhängiger und neutraler Berater bei der Vertragsabwicklung. Doch um beim Notartermin die richtigen Fragen zu stellen und letzte Unklarheiten beseitigen zu können, brauchen Sie eine gründliche Vorbereitung. Dabei hilft unsere Beratung. Unsere unabhängige Fachleute erläutern Ihnen
- den Aufbau des Vertrages
- die Fachbegriffe
- die juristischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Unsere Fachberaterinnen und -berater sind hoch qualifizierte und spezialisierte Juristen, Betriebswirte oder Versicherungsberater. Sie verfügen mindestens über das Knowhow, das auch für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlich wäre.