Eine Wohnung - ein Beitrag – nach diesem Grundsatz wird der Rundfunkbeitrag erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, wieviele Personen im Haushalt leben und welche Geräte sie nutzen. Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen einen Beitrag. Wir beraten Sie zu folgenden Themen:
- Regelungen für Ferienhäuser
- gemeinsame Wohnung als unverheiratetes Paar
- Befreiungsantrag oder Antrag auf Ermäßigung
- Ausfüllen der Anträge
- grundsätzliche Fragen zur An- oder Abmeldung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio