Wer ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ablöst, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Damit sichert sich die Bank ihre erwarteten und vertraglich vereinbarten Zinseinnahmen. Bei der Berechnung muss die Bank ersparte Aufwendungen berücksichtigen und das zurück erhaltene Geld so verwenden, dass es erneut Zinsen bringt. Unsere Fachleute prüfen
- ob Ihre Bank alles richtig berechnet hat oder Ihnen Geld erstatten muss
- wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung ausfallen würde. Dabei können wir den Betrag nur bei einer taggenauen Berechnung verbindlich angeben, da sich die Zinssätze täglich verändern
Aufhebungsverträge machen Rückforderung schwierig
Wenn Sie mit Ihrer Bank einen Aufhebungsvertrag schließen, wird die Rückforderung deutlich schwieriger. Aufhebungsvertrag bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie mit Ihrer Bank einen Preis dafür vereinbaren, dass Sie das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen dürfen. In einem solchen Fall lässt sich die Rechtsprechung zur Vorfälligkeitsentschädigung nicht mehr anwenden.
So nutzen Sie unser Angebot
Wenn Sie dieses Beratungsangebot nutzen möchten, füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus. Beachten Sie bitte auch die Widerrufsinformationen und schicken Sie diese mit Ihren Unterlagen an uns. Sie erhalten von uns
- eine detaillierte Berechnung
- ein Anschreiben-Formular für Ihre Bank
- eine Erläuterung der rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe.
Für kurze Nachfragen stehen wir Ihnen telefonisch zur Verfügung.
Unsere Fachberaterinnen und -berater sind hoch qualifizierte und spezialisierte Juristen, Betriebswirte oder Versicherungsberater. Sie verfügen mindestens über das Knowhow, das auch für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlich wäre.