Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Einheit III: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Tipps im Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst, um deine Ziele im Blick zu behalten.
Off

Vier Tipps auf einen Blick

  1. Ändere deine Meinung bis DU zufrieden bist - Wenn du merkst, dass du mit der Richtung oder dem Ergebnis des Gesprächs unsicher oder nicht zufrieden bist, hast du jederzeit die Freiheit, deine Meinung zu überdenken und zu ändern. Meinung ändern ist also erlaubt!
  2. Du entscheidest, welche Informationen du wann preisgibst - Lass die Situation zunächst auf dich wirken und die Finanzberater:in sprechen. So kannst du dir einen ersten Eindruck verschaffen und dich mit deinen Interessen und deinem Ziel im Hinterkopf auf das Gespräch einstellen.
  3. Unterschreib nicht sofort, auch wenn du im Gespräch oft zugestimmt hast - Egal, wie oft du im Gespräch "Ja" sagst. Das heißt nicht, dass du auch direkt "Ja" zum Vertrag sagen musst. Nimm dir die Zeit, das Gespräch in Ruhe Revue passieren zu lassen.
  4. Hab DEIN Ziel im Blick - Mach dir vor dem Gespräch bewusst, was DU möchtest und welches Ziel DU hast! Hierzu kannst du dir auch die Unterstützung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen. Mit deinem Ziel vor Augen ist es leichter, bei den für dich relevanten Themen zu bleiben, nicht bedarfsgerechte Angebote zu ignorieren und das Gespräch in deinem Sinne zu gestalten.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.