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Buchtitel "Patientenverfügung": Pressematerial

Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“: Wünsche rechtssicher festhalten


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Titelbild des Ratgebers PatientenverfügungWer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte. Der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der Verbraucherzentrale – inzwischen in 23. Auflage erschienen – zeigt ganz praktisch, wie „Vorsorge im Paket“ aussehen kann.

Der Ratgeber erklärt zunächst, welche Angelegenheiten in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geregelt werden können. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder im Ernstfall nicht automatisch entscheiden dürfen, was getan oder unterlassen werden sollte. Wichtig ist jedoch nicht nur, dass die eigenen Wünsche beschrieben und Bevollmächtigte benannt werden, sondern auch das „Wie“ ist bedeutsam. So ist eine Patientenverfügung nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist. Denn ansonsten gibt es zu großen Handlungsspielraum für Angehörige oder behandelnde Ärzte. Mit Textbausteinen und Musterformulierungen unterstützt der Ratgeber, damit die eigenen Verfügungen und Vollmachten rechtssicher verfasst werden.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,- Euro, als E-Book 9,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare als E-Book (pdf) unter E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw oder Tel. 0211 / 91 380-1363

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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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