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Buchtitel "Richtig vererben und verschenken": Pressematerial

Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“
Nachlassplanung gezielt angehen


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Titelbild des Ratgebers Richtig vererben und verschenken

Welche Vermögenswerte von einer Generation an die nächste gegeben werden, wandelt sich: Mehr als die Hälfte der Erben gelangt inzwischen in den Besitz von – meist selbst genutzten – Immobilien. Auch Wertpapiere und Gold werden viel häufiger vererbt als noch vor zehn Jahren. War der Nachlass bei der klassischen Erbmasse mit Bargeld oder Schmuck noch relativ leicht zu verteilen, ist bei den komplexeren Vermögenswerten Streit und bisweilen auch finanzieller Verlust ohne frühzeitige Regelungen unausweichlich. Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale erklärt die Grundzüge des Erbrechts und zeigt verständlich, wie der Nachlass durch Testament, Schenkung, Vermächtnis und Erbvertrag entsprechend den eigenen Vorstellungen weitergegeben werden kann.

Das A und O bei der Nachlassplanung ist eine Bestandsaufnahme: Für welche Vermögensgegenstände sind die Weichen für die Übertragung zu stellen? Was sehen die gesetzlichen Regelungen vor? Ist es sinnvoll, Besitz schon zu Lebzeiten zu übertragen? Und nicht zuletzt: Welche steuerlichen Belastungen kommen auf die Nachkommen gegebenenfalls zu? Denn für das Finanzamt ist der Verwandtschaftsgrad entscheidend, wenn es Erbschaftsteuer und Steuerfreibeträge bemisst. Auch was in Patchwork-Familien beim Vererben und Verschenken zu beachten ist, wird aufgezeigt. Der Ratgeber lotst anhand von Fallbeispielen durch die verschiedenen Familienkonstellationen. Mustertexte bieten das notwendige Handwerkszeug, um die Nachlassregelung nach den eigenen Vorstellungen zu verfügen. Auch was zu tun ist, wenn der Erblasser nur Schulden hinterlässt, wird in einem eigenen Kapitel beleuchtet.

 

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 0211 91380 -1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.