Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Buchtitel "Richtig vererben und verschenken": Pressematerial

Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“
Nachlassplanung gezielt angehen


Off

Mehr als die Hälfte aller Testamente setzen Eheleute gemeinsam auf: Sie bestimmen sich darin gegenseitig zum Alleinerben, wenn der oder die andere verstirbt. Vorteil des sogenannten Berliner Testaments: Das gesamte Vermögen geht auf den Längerlebenden über – er oder sie muss keine weiteren Erben, in der Regel die Kinder, auszahlen. Das kann bedeutsam sein, wenn das Erbe hauptsächlich aus einer selbst bewohnten Immobilie besteht. Aber haben Söhne und Töchter bei dieser Regelung Anspruch auf ihren Pflichtteil? Der jetzt in fünfter Auflage aktualisierte Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Testamente rechtssicher aufgesetzt werden. Das Buch lotst durch das komplexe Erbrecht und erläutert, was bei Schenkungen schon zu Lebzeiten unbedingt zu beachten ist.

 

Verständlich erklärt der Ratgeber, wie Vermögen übertragen werden kann. Was sieht die gesetzliche Erbfolge vor, wann und wie kann davon abgewichen werden? Was ist bei einem Testament zu beachten? Was kann ein Erbvertrag regeln? Schritt für Schritt begleitet das Buch, um die Nachlassplanung nach den eigenen Wünschen anzugehen. Aufgezeigt wird, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten darüber hinaus praktische Unterstützung, nichts zu vergessen und alles festzuhalten. Nicht zuletzt: Wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant, ist in einem eigenen Kapitel nachzulesen.

Der Ratgeber „Richtig vererben und verschenken“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 0211 91380 -1363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.