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Buchtitel "Vereinsrecht und Ehrenamt": Pressematerial

Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“
Starthilfe für ehrenamtliches Engagement


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Titelbiild des Ratgebers Vereinsrecht und Ehrenamt

Vielfältig – das kennzeichnet sowohl die Beweggründe wie die Tätigkeitsfelder beim Ehrenamt. Ob in Sportvereinen, bei der Flüchtlingsarbeit, in der Kinder- oder Seniorenbetreuung oder auch bei Aktivitäten zum Tier- oder Umweltschutz: Fast jeder Dritte ist dabei. Doch ganz gleich, ob Hilfe und Unterstützung organisiert oder gesellschaftliches Miteinander gefördert wird: Ohne etwas Organisation und Regelungen geht es nicht. Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür das kleine Einmaleins an die Hand. Mit einem Online-Tool hilft das Buch sogar, eine individuelle Vereinssatzung zu erstellen.

Was gilt es zu beachten, wenn man einen Verein gründen will? Wie läuft eine Mitgliederversammlung ab und worüber entscheidet sie? Was ist für einen wirksamen Beschluss erforderlich? Das Buch beantwortet wichtige Fragen zum Vereinswesen. Es erläutert die Rechte und Pflichten des Vorstands und der Mitglieder, den Umgang mit Spenden und Datenschutz sowie die Versicherung von Schäden. Herzstück jedes Vereins ist die Satzung, denn in ihr werden Zweck, organisatorische Festlegungen und Regelungen zu Vorstand, zur Rolle der Mitgliederversammlung, zur Höhe von Beiträgen oder auch zum Vereinsvermögen getroffen. Schritt für Schritt wird erläutert, was hierin alles zu regeln ist. Nicht zuletzt werden Aspekte wie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale und steuerliche Fragen behandelt.

Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt. Engagiert in Vereinen, Initiativen und Projekten“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, alsE-Book 13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.