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Buchtitel "Neues Wohnen im Alter": Pressematerial

Stand:
Umziehen oder bleiben?
Ratgeber informiert über verschiedene Wohnformen im Alter
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Titelbild älteres Ehepaar lächelt

Eine Alters-WG suchen oder das Zuhause barrierefrei umbauen? Wie will ich in Zukunft wohnen? Und was ist, wenn ich irgendwann nicht mehr so kann wie früher? Fragen, die wir gerne verdrängen, weil sie Angst machen können. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neues Wohnen im Alter“ erläutert die verschiedenen Möglichkeiten für diejenigen, die noch fit sind, für die es zu Hause langsam beschwerlich wird und all jene, die alleine gar nicht mehr zurechtkommen. Zudem kommen Menschen zu Wort, die einen Umzug bereits gewagt haben und berichten, wie es ihnen ergangen ist.

Nicht alle Wohnformen eignen sich für jede Lebensphase. Deshalb sollte man sich schon frühzeitig Gedanken darüber machen, wie man später gerne leben möchte. Ob barrierefrei in der eigenen Immobilie, Betreutes Wohnen, Pflegeheim oder Mehrgenerationenhaus – der Ratgeber informiert, was es jeweils zu beachten gibt und hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen. Was heißt eigentlichaltersgerecht“? Zahlen Krankenkasse und Pflegeversicherung auch beim Umzug ins Ausland? Ist im Betreuten Wohnen rund um die Uhr jemand da? Das Buch bietet Antworten zu diesen und vielen weiteren Themen und gibt Ratsuchenden Kostenbeispiele, Checklisten, Tipps sowie Experteninterviews an die Hand. Wer sich vorbereitet und rechtzeitig informiert, hat gute Chancen, nicht irgendwo zu landen, wo er eigentlich nie hinwollte.

Der Ratgeber „Neues Wohnen im Alter“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Onlineshop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.