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Bist du sicher?

Stand:
Ein unterhaltsames Lernkartenspiel zum Thema Verbraucherschutz im Netz für Gruppen im Alter von 12 – 16 Jahren.
Bist du sicher - Lernkartenspiel
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Ist Paypal „Family and Friends“ eine sichere Bezahlmethode? Darf man ein Klassenfoto einfach so auf Insta posten? Was macht man, wenn man Opfer von Identitätsdiebstahl geworden ist? 

Zusammen mit Klicksafe e.V. hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Kartenspiel für Schulklassen entwickelt, in dem Schüler:innen ihr Wissen zu den Themenbereichen Online-Shopping, Cybercrime, Apps und Games und Social Media unterhaltsam überprüfen und ausbauen können.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf Verbraucherschutzthemen wie Datenschutz, Bezahlmethoden, Vertragsrecht und Datensicherheit. Das klingt erstmal trocken, begegnet den Schüler:innen aber überall im Netz: Beim Shoppen von neuen Sneakern, bei In-App-Käufen in Games oder beim Posten von Fotos und Videos auf Social Media. Die Fragen beziehen sich deshalb auf alltagsnahe Situationen, die in den Beratungen der Verbraucherzentrale immer wieder Thema sind. Die Schüler:innen werden so spielerisch mit Basiswissen versorgt, dass ihnen helfen soll, kritischen Situationen im Netz zu erkennen und gut darauf reagieren zu können.

Neben reinen Wissensfragen, für die Punkte verteilt werden, gibt es im Spiel auch Aktionskarten, die die Spieler:innen gemeinsam in der Gruppe absolvieren und für die Kreativität und Teamwork notwendig ist. So wird aus dem Quizspiel ein spaßiges Gruppenerlebnis. 

„Bist du sicher?“ auf einen Blick:

Zielgruppe: Schüler:innen zwischen 12 – 16 Jahre 
Gruppengröße: Pro Spiel max. 8 Personen  
Dauer pro Spiel: 45 – 90 Minuten  
Kosten: kostenfrei 
Bestellung über: https://www.klicksafe.de/materialien/bist-du-sicher

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.