Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Vertrag für Handy oder Internet kündigen

Infos in Leichter Sprache

Stand:
So können Sie Ihren Handy•vertrag kündigen.
Oder Ihren Internet•vertrag.
Wir erklären, wie das geht.
Ein Mann sitzt am Schreibtisch mit Papier und Computer, daneben das Bild für Leichte Sprache

Medio·punkt

Wir verwenden im Text den Medio·punkt.

Der Medio·punkt trennt lange Wörter.

Lange Wörter lassen sich dann besser lesen.

On
Eine Person klickt aufs Handy

Vertrag für Handy oder Internet kündigen

Sie möchten einen neuen Vertrag

für Ihr Handy.

Oder für das Internet.

Dann müssen Sie zuerst den alten Vertrag

bei Ihrem Anbieter kündigen.

Wir geben Ihnen Tipps,

wie das geht.

 

Ein durchgestrichener Vertrag.

Kündigen heißt:

Sie be·enden den Vertrag.

Danach können Sie

zu einem anderen Anbieter wechseln.

Bekannte Anbieter sind zum Beispiel:

Telekom oder Vodafone.

 

Eine Überweisung

Die meisten Handy·verträge

laufen 24 Monate.

Das sind genau 2 Jahre.

In dieser Zeit müssen Sie den

ver·einbarten Preis pro Monat zahlen.

 

Ein Vertrag.

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Ihr Vertrag hat eine bestimmte Dauer.

Zum Beispiel: Er gilt 2 Jahre.

Ein anderes Wort für Vertrags·dauer ist: Lauf·zeit.

Sie können Ihren Vertrag

erst zum Ende der Lauf·zeit kündigen.

Die Kündigungs·frist steht im Vertrag.

Meistens ist die Kündigungs·frist 1 Monat.

Das heißt: Sie müssten spätestens 1 Monat

vor dem Vertrags·ende kündigen.

 

Eine Person mit erhobenem Zeigefinger in einem roten Warndreieck.

Achtung Ausnahme!

Bei einem alten Vertrag ist

die Kündigungs·frist meistens 3 Monate.

Das heißt, Sie müssen spätestens 3 Monate

vor dem Vertrags·ende kündigen.

Das gilt oft für einen alten Vertrag

aus der Zeit vor dem 1. März 2022.

 

Ein Kalender.

Manchmal verpasst man eine Kündigungs·frist.

Dann verlängert sich der Vertrag automatisch.

Nach dem Ende der 1. Lauf·zeit gilt immer eine Kündigungs·frist von 1 Monat.

 

Zwei menschen vor einem Computer.

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Das geht meistens online im Internet.

Aber nur dann, wenn Sie den Vertrag

auch online gemacht haben.

Jeder Anbieter muss auf seiner Internet·seite

einen Button für die Kündigung haben.

Damit jeder die Kündigung leicht findet.

 

Ein Computer mit einer Mail.

Zum Ein·loggen brauchen Sie Ihr Pass·wort.

Füllen Sie alle Felder für die Kündigung aus.

Sie bekommen eine E-Mail als Bestätigung.

 

Ein Brief.

Die Kündigung ist auch anders möglich:

  • mit einer E-Mail
  • mit einer SMS oder einem Fax oder
  • mit einem Brief, am besten per Einschreiben.

Beim Einschreiben bekommen Sie eine Bestätigung.

Dann haben Sie einen Beweis von der Post:

Der Anbieter hat die Kündigung bekommen.

 

Ein Telefon.

Telefonisch kündigen ist auch möglich.

Aber dann haben Sie keinen Beweis für die Kündigung.

 

Ein gekündigter Vertrag.

Das ist ganz wichtig:

Die Kündigung muss beim Anbieter

recht·zeitig ankommen.

Also noch bevor die Kündigungs·frist endet.

 

Ein Mensch rechnet daneben ein Taschenrechner.

Ein Rechen·beispiel:

Ihr Vertrag endet am 31. Dezember.

Sie haben einen alten Vertrag.

Im Vertrag steht:

Die Kündigungs·frist ist 3 Monate.

 

Ein Kalender im September mit Zeiger auf dem 30.

Dann muss die Kündigung

spätestens am 30. September

beim Anbieter ankommen.

 

Eine Uhr.

Wann kann ich den Vertrag fristlos kündigen?

Frist·los kündigen heißt:

Sie kündigen zu irgend·einem Zeit·punkt.

Sie müssen die Kündigungs·frist nicht einhalten.

Das ist nur sehr selten erlaubt.

Und nur bei einem wichtigen Grund.

 

Ein durchgestrichenes Handy.

2 Beispiele für einen wichtigen Grund:

  1. Es gibt eine Störung beim Telefon.
    Sie können nicht telefonieren.
    Der Anbieter repariert die Störung nicht.
  2. Der Anbieter verlangt mehr Geld für das Internet.
    Noch während der Vertrag läuft.

 

Eine Hand mit Geldscheinen.

Prepaid-Tarife

gibt es für das Handy und für das Internet.

Prepaid spricht man so:   P R I P Ä I D.

Das ist Englisch und heißt:

Im Voraus bezahlen.

 

Eine Uhr mit Zeigern.

Bei einem Prepaid-Tarif gibt es keine Lauf·zeit.

Sie bezahlen im Voraus für ein Gut·haben.

 

Ein Gut·haben kann sein:

  • Minuten zum Telefonieren
  • oder Zeit im Internet.
Geldscheine und Münzen.

Irgend·wann ist die bezahlte Zeit verbraucht.

Dann können Sie das Gut·haben wieder aufladen.

Sie entscheiden selbst:

Ich lade das Gut·haben auf oder nicht.

Ich bezahle heute für mehr Internet·zeit.

Oder erst später.

 

Ein Kalender.

Film: Wie finde ich den richtigen Handy-Vertrag?

Ein Vertrag für das Handy oder Internet

kann unter·schiedlich sein:

  • mit langer Lauf·zeit, zum Beispiel 2 Jahre,
  • mit Kündigung zu jedem Monat,
  • mit Kündigung nach 1 Jahr.

 

Das YouTube Symbol

Es gibt viele Tarife für Handy und Internet.

Dieser Film hilft Ihnen bei der Auswahl.

Klicken Sie auf: Inhalt anzeigen.

Dann kommen Sie automatisch zum Film.

Der Film ist auf YouTube.

Klicken Sie auf die rote Box und dann auf den Pfeil.

Der Film beginnt.

Wie finde ich den richtigen Handy-Vertrag?

Klicken Sie auf: Inhalt anzeigen. Dann wird eine Verbindung zu YouTube gemacht. Und Daten werden zu YouTube geschickt. YouTube hat Regeln, wie sie mit Daten umgehen. Diese Regeln können Sie hier lesen.

Jemand schreibt auf Papier.

Impressum Leichte Sprache

Im Impressum steht,

wer diesen Text gemacht hat.

Ingeborg Naundorf hat den Text

in Leichter Sprache geschrieben.

Ihre Internet·seite ist www.naundorf.de

 

Jemand markiert auf einem Papier.

 

Das Prüf·büro controlletti in Teltow

hat diesen Text geprüft.

 

Beide sind vom Netz·werk Leichte Sprache e.V.

Deshalb hat der Text das Prüf·siegel bekommen.

Ein Siegel Leichte Sprache


Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.

Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

Logo: Europäisches Zeichen für Leichte Sprache

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.leicht-lesbar.eu


Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.

Zum Beispiel: Berater.

Weil das leichter zu lesen ist.

Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.

 

Dieser Text wurde für ein Projekt übersetzt.

Das Projekt heißt „Smart Surfen - Mehr Teilhabe durch digitalen Verbraucherschutz“.

Eine Zeichnung verschiedener Menschen.

Informationen in Leichter Sprache

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deshalb gibt es jetzt auch Informationen in Leichter Sprache.

gefördert durch:
Logo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.