Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt den Energieausweis zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dieser Ausweis vom Eigentümer vorgelegt werden .
Das Dokument beschreibt steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Damit sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten informiert werden, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen.
Es wird erklärt, was sich aus dem Dokument ablesen lässt und was es bei der Ausstellung eines Ausweises zu beachten gilt.
Die Energievorträge sind Dank der Projektförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kostenfrei. Weitere Informationen auf Anfrage