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FAQ Mieterstrom

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FAQ zum Thema Mieterstrom
Häufig gestellte Fragen zu Themenbereichen der Energiewende und ihre Antworten.
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Allgemeines

Was ist Mieterstrom?

Im allgemeinen Sprachgebrauch gibt es keine eindeutige Definition des Begriffes Mieterstrom. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen gefördertem und sonstigen Mieterstrom.

Geförderter Mieterstrom liegt vor, wenn Strom aus einer Solaranlage (Photovoltaik-Anlage) mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kWp von einem Anlagenbetreiber oder einem Dritten an einen Letztverbraucher (Mieter) geliefert worden ist. Die Solaranlage muss auf, an oder bei einem Gebäude installiert sein. Der Verbrauch selber erfolgt innerhalb dieses Gebäudes oder in einem Wohngebäude oder Nebenanlage, in demselben Quartier in dem auch dieses Gebäude liegt. Im Weiteren darf für die Belieferung des Stroms das öffentliche Stromnetz nicht genutzt werden.

Im Folgenden verwenden wir den Begriff Mieterstrom ausschließlich im vorgenannten Sinne.

Sonstiger Mieterstrom ist Strom, der aus kleineren BHKWs, KWK- und Windanlagen oder Plug-In-Solaranlagen gewonnen wird.

Wird durch eine Mieterstromanlage genügend Strom zur Versorgung aller Mieter hergestellt?

Nein. Der so genannte solare Deckungsgrad, also der Anteil des Sonnenstroms an dem Gesamtstrombedarf, ist abhängig von der Leistung der PV-Anlage und liegt bei etwa 20-35%. Die restliche Stromversorgung muss durch den Mieterstromanbieter im Rahmen der „Reststromversorgung“ gewährleistet werden.

Für Vermieter:innen

Wie kann ich meinen Mietern Mieterstrom anbieten?

Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie selbst Mieterstromversorger werden wollen oder Ihre Photovoltaikanlage bzw. die Dachfläche Ihrer Immobilie an einen Mieterstromanbieter verpachten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, selbst Mieterstromversorger zu werden, gelten Sie als Energieversorgungsunternehmen und haben die entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen. Das bedeutet etwa die Rechnungstellung mit den entsprechenden Angaben (Welche wichtig sind, erfahren sie hier!), die Teilnahme an Schlichtungsverfahren (Wie auf Verbraucherbeschwerden zu reagieren ist, lesen sie hier!) und auch steuerrechtlich gibt es einiges zu bedenken. Die meisten Vermieter scheuen davor zurück. In der Praxis wird ein Mieterstrommodell derzeit am häufigsten umgesetzt, indem Vermieter die Dachfläche an einen Stromanbieter verpachten. Dieser errichtet und betreibt auf dem Dach die Mieterstromanlage und wird Versorger sowie Vertragspartner der teilnehmenden Mieter der Immobilie. Je nach Vertrag übernimmt der Anbieter die Überprüfung der Tragfähigkeit des Daches und kümmert sich um die optimale Ausrichtung der Anlage.

Zudem ist es möglich die Stromlieferung auch an einen Dritten auszulagern (Lieferkettenmodell), ohne dabei die Förderung des Mieterstroms zu verlieren. Es bietet somit eine dritte Alternative um Mieterstrom anbieten zu können.

Warum sollte ich meinen Mietern Mieterstrom anbieten?

Egal, ob Sie als Vermieter selbst Mieterstrom anbieten oder die Dachfläche verpachten, es erhöht die Attraktivität Ihrer Immobilie und die Zufriedenheit Ihrer Mieter. Außerdem leisten Sie einen aktiven Beitrag für Klima und Umwelt. Zudem ergeben sich zusätzliche Renditemöglichkeiten aus der Immobilie.

Kann ich die Kosten hierfür im Rahmen einer Modernisierung auf die Mieter umlegen, wenn ich die Anlage selbst betreibe?

Es kann sich bei der Installation einer Mieterstromanlage zwar um eine Modernisierung handeln, die der Mieter dulden muss, die Kosten dürfen in diesem Fall aber nicht dem Mieter auferlegt werden. 

Einen besonderen Fall stellt die PV-Wohnungsmiete dar. Der Hauseigentümer betrachtet die Strom- und Wärme-(/Kälte-)erzeugungsanlagen (und Speicher) als Teil des vermieteten Gebäudes. Sie dienen der Stromversorgung der Gemeinschaftsanlagen und Letztverbraucher/Mieter. Die PV-Anlage ist – wie bei einer Zentralheizung - bereits mit der Miete bezahlt, die Betriebskosten inklusive des verbrauchten Stroms sind ebenfalls in der Inklusivmiete enthalten bzw. werden pauschaliert.

 

 

Kann ich die Betriebskosten der Anlage an die Mieter weitergeben?

Nein, dies dürfte nicht möglich sein. Denn es fallen keine regelmäßigen Kosten an, die mit der Mietsache als solcher direkt in Verbindung stehen. Vielmehr werden mit der Mieterstromanlage eigene Umsätze generiert, aus denen die Kosten für den Betrieb und den Erhalt der Anlage finanziert werden müssen. 

Eine Ausnahme ist die PV-Wohnungsmiete, bei der die Betriebskosten bereits in der Miete enthalten sein können oder pauschal berechnet werden.

Für Mieter:innen

Wie kann ich Mieterstrom bekommen?

Mieterstrom können nur diejenigen nutzen, deren Vermieter ein solches Stromversorgungsmodell anbieten. Darum kann es helfen, wenn Sie gegenüber den Immobilieneigentümern Ihr Interesse am Mieterstrom bekunden.

Warum soll ich Mieterstrom nutzen?

Mit Mieterstrom können Sie auf jeden Fall Geld sparen, wenn Sie Stromkunde der Grundversorgung sind. Denn die Kosten für Mieterstrom müssen immer 10% unter dem Grundversorgungstarif liegen. Doch auch, wenn Sie einen Sondervertrag mit einem Stromlieferanten haben, lässt sich noch Geld sparen. Schauen Sie sich die Preise an und vergleichen Sie. Außerdem ist es eine gute Alternative sich aktiv am Umweltschutz und an der Energiewende zu beteiligen.

Was, wenn der Strompreis nicht 10% unter dem Grundversorgungstarif liegt?

Es besteht dann ein Rückforderungsanspruch. Für den angefallenen Verbrauch ist den Kunden die Differenz zum Grundversorgungstarif zu erstatten.

Bekomme ich auch Strom, wenn die Sonne nicht scheint?

Natürlich ist die Stromversorgung zu jederzeit sichergestellt. Wird der Strombedarf nicht über die Anlage abgedeckt, muss der Vermieter bzw. Anbieter sie mit normalem Strom weiterversorgen. Dies wird auch Reststromversorgung genannt. Auch dieser Strom muss mindestens 10% unter dem Tarif des Grundversorgers liegen.

Ich nutze Strom nur zu Zeiten, in denen die Sonne nicht scheint, kann ich trotzdem Mieterstromkunde werden?

Ja! Derzeit wird nicht unterschieden, wer zu welchem Anteil nur den Sonnenstrom nutzt. Demzufolge können sich alle Mieter beteiligen, ganz gleich wann sie den Strom abnehmen.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Wer umzieht, muss seinem Stromversorger lediglich das Auszugsdatum mitteilen und einen Nachweis (z.B. Kopie der Kündigungsbestätigung) hierfür erbringen. Dann endet der Vertrag automatisch zu diesem Zeitpunkt. Es ist ratsam, den Zählerstand am Auszugstag festzuhalten und dem Versorger mitzuteilen, damit dieser entsprechend dem tatsächlichen Stromverbrauch abrechnen kann. Bei anderen Sonderverträgen muss häufig die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Der Mieterstromvertrag war schon im Mietvertrag enthalten. Ist das zulässig?

Nein, es muss sich immer um zwei getrennte Verträge handeln. Ansonsten ist der Mieterstromvertrag nichtig. Verbraucher sollen sich nicht unter Druck gesetzt fühlen, die Wohnung möglicherweise nur zu erhalten, wenn sie auch Mieterstrom abnehmen. Sie können sich auch später noch für einen solchen Mieterstrom entscheiden.

Wie lange ist die Vertragsbindung?

Die Erstlaufzeit des Vertrages darf höchstens zwei Jahre betragen, eine Vertragsverlängerung ist jeweils auf ein Jahr beschränkt. 

Was verstehe ich im Zusammenhang mit Mieterstrom unter einem Sondervertrag?

Einen Sondervertrag hat man, wenn man sich bewusst für einen Versorger entschieden und einen speziellen Vertrag hierfür abgeschlossen hat. Zieht man einfach nur in eine Wohnung ein und meldet sich beim örtlichen Grundversorger an, ist man Kunde der Grundversorgung. Grundversorger ist immer der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden vor Ort. Einen Sondervertrag kann man auch mit seinem Grundversorger abschließen. Die Grundversorgung ist in der Regel am teuersten, dafür kann man mit einer Kündigungsfrist von nur zwei Wochen schnell wechseln.

Was kann ich tun, wenn die Jahresrechnung nicht korrekt ist?

Es ist ratsam, einen Widerspruch gegen die Jahresrechnung einzulegen und die Gründe für die Fehlerhaftigkeit anzuführen. Hierin sollten Sie den Versorger außerdem auffordern, Ihnen binnen einer Frist von 14 Tagen eine korrigierte Abrechnung zukommen zu lassen. Dies sollte von beiden Seiten aus schriftlich geschehen.

Können Vermieter die Kosten für die Errichtung der Mieterstromanlage als Modernisierung werten und somit auf die Mieter umlegen?

Es kann sich bei der Installation einer Mieterstromanlage zwar um eine Modernisierung handeln, die der Mieter dulden muss, die Kosten dürfen in diesem Fall aber nicht dem Mieter auferlegt werden. Entscheidend ist hier die Frage, ob der Mieter einen Vorteil von der PV-Anlage hat.


Einen besonderen Fall stellt die PV-Wohnungsmiete dar. Der Hauseigentümer betrachtet die Strom- und Wärme(/Kälte-)erzeugungsanlagen (und Speicher) als Teil des vermieteten Gebäudes. Sie dienen der Stromversorgung der Gemeinschaftsanlagen und Letztverbraucher/Mieter. Die PV-Anlage ist – wie bei einer Zentralheizung - bereits mit der Miete bezahlt, die Betriebskosten inklusive des verbrauchten Stroms sind ebenfalls in der Inklusivmiete enthalten bzw. werden pauschaliert.
 

Können Vermieter jährlich anfallende Kosten für die Mieterstromanlage über die Betriebskosten an die Mieter weitergeben?

Nein, die Kosten für Betrieb und regelmäßig anfallende Kosten können nicht den Mietern auferlegt werden.

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