Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Online: Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie!

Sicherheit für medizinische Notlagen oder Pflegebedürftigkeit
10.00
- 11.30 Uhr

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Der Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.

Anmeldung

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Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung empfehlen wir als Browser Chrome oder Firefox in einer aktuellen Version. Sofern Ihr Browser die technischen Anforderungen nicht unterstützt, werden Sie auf einen Live-Stream umgeleitet. Über diesen ist die aktive Teilnahme an der Diskussion leider nicht möglich.

Der Online-Vortrag wird nicht aufgezeichnet. Auch können wir Ihnen die Folien nicht zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich selbst Notizen zu machen.

Alle Hinweise zu den technischen Voraussetzungen und Tipps zur Nutzung der Online-Veranstaltung finden Sie hier.

Referentin: Katrin Reinhardt (Volljuristin)

Anmeldung: Hier können Sie sich anmelden