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Vertrag im Blick - Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgese

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein.

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Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, Pflegewohngemeinschaften oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung, verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, geht. Mögliche Fragen könnten sein:

  • Bei welchen Wohnmöglichkeiten wird das WBVG angewandt?
  • Worüber und auf welche Weise muss der Unternehmer vor Vertragsschluss informieren?
  • Kann ein Unternehmer Haftungsübernahme-Erklärungen verlangen?
  • Wie setzen sich die Entgelte für die Einrichtungen zusammen?
  • Unter welchen Bedingungen kann ein Unternehmer mehr Geld verlangen?
  • Was kann ein Kunde (oder sein Betreuer) tun, wenn Leistungen nicht oder schlecht erfüllt werden?
  • Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es?
     

Der Vortrag hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre rechtliche Situation zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen. Er geht anhand vieler Beispiele aus der Beratungspraxis auf vielerlei individueller Fragen ein. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung ist der Vortrag auch in leicht verständlicher Sprache erhältlich.

Preis: 260,00 Euro für den Vortrag mit einem/r Rechtanwalt/-anwältin. Mehr Informationen auf Anfrage

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.