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Bärenstarke Kinderkost – Essen und Trinken nach den Ampelfarben

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Was und wie viel sollen Kinder essen, damit sie sich gut entwickeln? In diesem Workshop aus Brandenburg erhalten Eltern wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die kindgerechte Auswahl von Lebensmitteln und Getränken sowie praktische Anregungen.
Vater mit kleinen Kindern beim gemeinsamen Essen. (c) JenkoAtaman / AdobeStock
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Kinder sollen sich geistig und körperlich gut entwickeln und Spaß am Essen haben. Als Eltern sind Sie jedoch oft mit widersprüchlichen Empfehlungen zu Ernährungsfragen konfrontiert. Im Workshop "Bärenstarke Kinderkost" erhalten Sie viele Informationen zu einer gesundheitsfördernden Ernährung Ihres Kindes. Zudem lernen Sie, das natürliche Essverhalten Ihres Kindes zu fördern, und erfahren, aus welchen Gründen es bestimmte Speisen ablehnt. Im Vordergrund des Workshops stehen praktische Anregungen.

Auch sogenannte Kinderlebensmittel wie Bärchenwurst, Knusperflocken oder Joghurt mit bunten Perlen schauen wir uns genauer an. Deren Angebot in Supermärkten und Discountern ist riesig. Die Produkte scheinen auf die Bedürfnisse der Kleinen abgestimmt zu sein. Wir klären, ob Kinder diese speziellen Lebensmittel brauchen oder nicht.

Vier Lebensmittel aus dem Säuglings- und Kindersortiment haben die Expertinnen der Verbraucherzentrale Brandenburg schon einmal genauer betrachtet.

Gern besprechen unsere Beraterinnen diese Themen mit Ihnen im Rahmen eines Elternabends. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin.


Kosten: 60 Euro pro Stunde

Neben der Menge und der Auswahl der Lebensmittel ist bei einer kindgerechten Ernährung auch entscheidend, wie diese über den Tag verteilt gegessen werden. Wir geben Empfehlungen.


Wir bieten den Workshop auch als Online-Variante an.
Dabei nehmen Sie über den eigenen PC oder Ihr mobiles Endgerät teil und können während der Veranstaltung Ihre Fragen live über den Chat an die Beraterin stellen. Ein Austausch funktioniert außerdem über interaktive Elemente wie Umfragen, Abstimmungen oder Whiteboards.

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Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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