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Ernährungshype in den sozialen Medien

Stand:
Der Workshop geht Ernährungstrends in den sozialen Medien auf die Spur und deckt verschiedene Werbestrategien der Influencer:innen auf. Beim Arbeiten an verschiedenen Stationen lernen die Jugendlichen die auf den sozialen Medien beworbenen Lebensmittel und Getränke einzuordnen und zu bewerten.

Mittlerweile zählt die Nutzung von sozialen Medien für viele Jugendliche zum Alltag dazu. Daher ist es wichtiger denn je, Jugendliche zu sensibilisieren, wie Influencer:innen mit  Beiträgen in sozialen Medien die eigenen Essgewohnheiten beeinflussen können. Der Workshop geht Ernährungstrends in den sozialen Medien auf die Spur und deckt verschiedene Werbestrategien der Influencer:innen auf. Beim Arbeiten an verschiedenen Stationen lernen die Jugendlichen die auf den sozialen Medien beworbenen Lebensmittel und Getränke einzuordnen und zu bewerten.

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Der Workshop findet in Ihrer Schule oder außerschulisch in Ihrer Einrichtung statt. Unsere Expert:innen kommen zu Ihnen und führen unter Ihrer Aufsicht den Workshop durch. In dem Schul-Workshop erfahren Schüler:innen in einem kurzen Vortrag mehr über die Werbestrategien der Influencer:innen. Beim Arbeiten an verschiedenen Stationen dürfen sie die auf sozialen Medien beworbenen Getränke und Lebensmittel unter die Lupe nehmen. Außerdem dürfen sie selbst einmal in die Rolle der Influencer:innen schlüpfen und einen eigenen Instagram-Beitrag erstellen.

Letzte Aktualisierung: 10/2023
Schulform: Gymnasium, Gesamtschule, Realschule und Realschule plus
Zielgruppe: Klasse 7 - 13
Fächer: Fachübergreifend
Kosten: Kostenfrei
Kontakt:  ernaehrung@vz-rlp.de

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.