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Modul 1: Tierisch viel CO2

In Modul 1 schauen wir uns an, wie stark verschiedene Lebensmittelgruppen - tierisch und pflanzlich - auf das Klima wirken.
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In diesem Modul schauen wir uns an, wie stark verschiedene Lebensmittelgruppen auf das Klima wirken. Dabei vergleichen wir tierische und pflanzliche Lebensmittel. Wie viel Platz, wie viel Wasser, wie viel Energie sind nötig, um beispielsweise ein Kilogramm Kartoffeln oder Rindfleisch zu produzieren? Und vor allem: Wie viel klimaschädliche Treibhausgase fallen damit auf diesem Weg an?

Für das Klima und für unsere Gesundheit sprechen eine pflanzenbetonte Ernährung und ein stark reduzierter Fleischkonsum. Wir betrachten daher im ersten Modul auch Risiken und Möglichkeiten, die mit dieser Ernährungsform einhergehen.

Zur Bearbeitung des Moduls im Heft sollte das zugehörige Video jeweils einmal vorher angeschaut werden. Natürlich kann es auch während oder auch nach der Bearbeitung im Heft noch beliebig oft angeschaut werden.

Video: Workshop "Dein Essen. Unser Klima." - Tierisch viel CO2 (Modul 1): Erst wenn Sie auf "Inhalte anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.