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Internetanschluss zu langsam? Unsere interaktiven Briefvorlagen

Stand:
Kunden bekommen manchmal nur einen Bruchteil der eigentlich vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit geliefert. Hier können Sie sich ein passendes Schreiben erstellen.
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Zuerst sollten Sie Ihren Anbieter einmal auf das Problem hinweisen. Wenn er nicht antwortet, können Sie in weiteren Schritten auch kündigen oder sogar Schadensersatz fordern.

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

  1. Zuerst: Fordern Sie die vereinbarte Geschwindigkeit und drohen Sie mit Kündigung
    Das sollte immer der erste Schritt sein - wenn Sie die vereinbarte Geschwindigkeit noch nicht beim Anbieter eingefordert haben, können Sie die folgenden Schritte noch nicht ergreifen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  2. Wenn Sie nicht kündigen möchten: Fordern Sie eine Vertragsanpassung
    Wenn der Anbieter die Leistung nicht erbringen kann und Sie nicht kündigen möchten (oder kein anderer Anbieter in Frage kommt), können Sie hier die Umstellung auf einen günstigeren Vertrag fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  3. Kündigen Sie Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung
    Wenn Sie Ihren Anbieter schon informiert und dazu aufgefordert haben, eine schnellere Verbindung zur Verfügung zu stellen oder ihnen weniger Geld zu berechnen, können Sie jetzt außerordentlich kündigen und möglichen Schadenersatz androhen.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.
  4. Fordern Sie Schadensersatz
    Wenn Ihnen aufgrund der zu niedrigen Internetgeschwindigkeit Kosten entstanden sind (zum Beispiel Anschlusskosten für einen anderen Anbieter oder Kosten für die Aufstockung ihres mobilen Datenvolumens), dann können Sie diese vom Anbieter als Schadensersatz fordern.
    -> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.