Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Podcast: Garantieverlängerungen und Servicepakete

Stand:
Gerade bei hochwertiger und somit teurer Elektronik erscheint es sinnvoll, die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht seitens Händler und Hersteller um zusätzliche Garantieleistungen zu ergänzen. Aber was lohnt sich und welche Haken finden sich im Kleingedruckten solcher Angebote?
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau
Off

Darum geht's:

Garantie-Upgrades

Innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte, um ihren Anspruch auf ein funktionsfähiges Produkt, frei von Makeln, geltend zu machen. Wem dies nicht reicht, der kann auf kostenpflichte Garantieerweiterungen und Services rund um Reparatur und Umtausch zurückgreifen. Und manchmal genügt schon eine schnelle Registrierung, um den Garantieumfang eines Kindersitzes oder Taschenmesser auf fünf oder zehn Jahre zu erweitern. Welche kleinen und großen Risiken hinter diesen Angeboten stecken, darüber sprechen wir im Podcast genau genommen.

Zu Gast: Simone Bueb, Referentin für Verbraucherrecht im Fachbereich Recht und Digitales der Verbraucherzentrale Bayern.

Der in der Episode erwähnte "Umtausch-Check" ist ein kostenloses Angebot der Verbraucherzentralen.

genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Wir freuen uns über Lob, Kritik und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Weitere Informationen finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

Transkript

Die ganze Podcastfolge zum Nachlesen

Hier klicken, um das Transkript zu öffnen...

Patrick Lohmeier (Intro)

[00:00:05] Schon klar, vermutlich rede ich es mir nur ein. Aber in vier von fünf Fällen ist die gesetzliche Gewährleistung gerade bei dem Wasserkocher oder DVD-Player oder Kühlschrank vor einer Woche abgelaufen, der bei mir zu Hause steht... [00:00:19] ...und nun seinen Geist aufgegeben hat. Pünktlich wie die Feuerwehr. [00:00:25] Umso ärgerlicher ist ein solcher Mängelfall bei einem gar nicht mal so alten Produkt, wenn ich auf der Webseite des Herstellers lese: [00:00:31] 10 Jahre Garantie. Oder: lebenslange Garantie. Oder: Hey sichern Sie Ihr Gerät ab mit unserem rundum-sorglos-Servicepaket für nur 10 € im Monat. [00:00:41] Nur nützt das alles wenig, wenn ich es verpasst habe, mich beim Hersteller für diese Garantieerweiterung zu registrieren. [00:00:48] Oder wenn ich beim Checkout im Onlineshop den vielleicht doch nicht ganz überflüssigen Hinweis weggeklickt habe, ich könnte doch mein Smartphone für einen kleinen monatlichen Beitrag dauerhaft gegen Mängel versichern. [00:01:00] Wie gesagt, meine Wahrnehmung spielt mir vermutlich einen Streich und die meisten Dinge gehen nicht drei Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputt. [00:01:08] Was mich in dem Zusammenhang jetzt aber wirklich mal interessiert, ist, was von diesem Garantieverlängerungen und Upgrades zu halten ist. [00:01:15] Meine Kollegin Simone Bueb ist genau die Expertin, die alle meine Fragen rund um das Thema beantworten kann. [00:01:21] Außerdem sprechen wir darüber, auf welche Serviceleistungen seitens des Händlers und Herstellers ich im Mängelfall einen Anspruch habe, auch dann, wenn es sich nicht um ein Taschenmesser mit angeblich lebenslanger Garantie handelt. [00:01:32] All dies und mehr gibt's heute in unserem Podcast genau genommen. Mein Name ist Patrick Lohmeier und ich freue mich, dass Sie zuhören.

Patrick Lohmeier

[00:01:48] Wir sprechen heute über Garantie-Upgrades und Servicepakete und als Expertin habe ich mir dazu eingeladen Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern. Hallo, Frau Bueb.

Simone Bueb

[00:01:57] Ich grüße Sie.

Patrick Lohmeier

[00:01:58] Mich würde interessieren, was machen Sie den ganzen Tag bei der Verbraucherzentrale Bayern?

Simone Bueb

[00:02:03] Ich bin Rechtsreferentin in unserem Referat Recht und Digitales. Da kümmere ich mich um Allgemeines Verbraucherrecht, bin Juristin [00:02:12] und beleuchte alles, was rechtlich möglich und nötig ist, um die Verbraucher zu unterstützen.

Patrick Lohmeier

[00:02:20] Auf jeden Fall sind Sie die absolute Expertin, um mir alle Fragen zu Servicepaketen zu beantworten. Und als ich angefangen habe, mich mit dem Thema auseinanderzusetzen, haben sich mir ganz schnell auch grundsätzliche Fragen gestellt, die ich [00:02:34] erstmal an Sie weiterreichen möchte. Nämlich, bevor es überhaupt zu einem sogenannten Garantie-Upgrade kommt, was steht den Verbrauchern [00:02:43] zu in Sachen Gewährleistung und Garantie - oder ist das nicht austauschbar?

Simone Bueb

[00:02:48] Also da müssen wir tatsächlich unterscheiden. Es sind zwei verschiedene rechtliche Begriffe. Es gibt die Gewährleistung, das ist die gesetzliche Regelung, [00:02:55] wenn Sie was gekauft haben. Ist die Sache defekt oder hat Mängel, dann haben Sie Gewährleistungsrechte. [00:03:03] Und es gibt eine Garantie. Die Garantie ist vom Hersteller. Bei Gewährleistung wenden Sie sich immer an den Händler. Bei der Garantie gibt [00:03:12] der Hersteller diese freiwillig zusätzlich zu den Gewährleistungsrechten ab. Also das ist genau der Unterschied: Gewährleistung haben sie immer [00:03:20] für einen bestimmten Zeitraum und die Garantie ist freiwillig vom Hersteller.

Patrick Lohmeier

[00:03:24] Dieser bestimmte Zeitraum - wie lange ist das und ist der eigentlich immer gleich? Ist es egal, ob ich jetzt einen Hammer kaufe und eine Schachtel Nägel dazu oder neues Smartphone?

Simone Bueb

[00:03:33] Grundsätzlich ja, der ist immer gleich. Also Sie kaufen ein Produkt. Das Produkt muss frei von [00:03:38] Sachmängeln sein oder auch von Rechtsmängeln und Sie haben innerhalb von zwei Jahren - das ist die Verjährungsfrist - Zeit, diese Mängel geltend zu machen. Und es gibt - jetzt ist die Regelung für die Verbraucher und Verbraucherinnen noch etwas [00:03:53] ausgeweitet worden - es gibt die sogenannte Beweislastumkehr. Das ist der juristische Begriff. Das heißt, [00:04:00] innerhalb des ersten Jahres nach Kauf wird vermutet, zu meinen Gunsten als Verbraucherin, dass der Mangel bereits bei Kauf da war. Wird der Mangel erst nach eineinhalb Jahren entdeckt, dann müsste ich beweisen, dass der schon beim Kauf da war. [00:04:14] Also es macht's mir einfach einfacher, hier einen Mangel anzuzeigen.

Patrick Lohmeier

[00:04:19] Das heißt im ganz banalen Deutsch, also nicht-Juristendeutsch, ich bin [00:04:24] überhaupt nicht in der Pflicht, im ersten Jahr, wenn ich einen Mangel an meinem gekauften Produkt vermute oder festgestellt habe, das irgendwie zu belegen. Ich kann es zurückschicken oder zurückgeben und sagen: Hier, funktioniert nicht.

Simone Bueb

[00:04:37] Genau. Also Sie können einfach sagen: Hier ist ein Mangel - den müssen Sie natürlich schon bezeichnen - und ich bitte um Behebung oder bitte um Austausch des Produkts. Da kommen wir gerne gleich noch mal drauf, was ich da für Rechte habe. Aber Sie müssen nicht beweisen, dass es diesen Mangel gibt.

Patrick Lohmeier

[00:04:50] Und damit kann ich auch direkt zum Händler gehen. Da kann auch der Händler dann nicht sagen: Gehen Sie doch direkt zum Unternehmen, das das Produkt hergestellt hat?

Simone Bueb

[00:04:59] Nein, Sie gehen bei diesen Gewährleistungsrechten immer direkt zu Ihrem Händler, wo Sie das Produkt gekauft haben. Sei es jetzt online oder sei es vor Ort. Immer zu dem, bei dem Sie das Produkt gekauft haben.

Patrick Lohmeier

[00:05:11] Was kann ich denn dann erwarten? Also ich habe auch oft eine sehr unterschiedliche Erwartungshaltung, abhängig vom Produkt an dem ich einen Makel feststelle, was dann damit geschieht. In welchen Fällen kann ich denn auf einen [00:05:24] Umtausch bestehen und wann auf eine Reparatur? Das würde mich interessieren.

Simone Bueb

[00:05:28] Also Sie haben als Verbraucher und Verbraucherin grundsätzlich ein Wahlrecht, wenn Sie einen Mangel haben am Produkt. Das heißt, Sie können entscheiden: Wollen Sie ein neues Produkt, einen Austausch haben oder wollen Sie, dass das Produkt repariert wird.

Patrick Lohmeier

[00:05:42] Das ist interessant. Weil basierend auf meiner persönlichen Erfahrung denke ich, mir wird oft gar nicht die Wahl gegeben, sondern der Händler nimmt das Produkt in der Regel zurück und sagt [00:05:53] "Sie können dann davon ausgehen, dass wir uns darum kümmern. Wir melden uns bei Ihnen" und in aller Regel kriege ich kein neues Produkt.

Simone Bueb

[00:06:01] Wenn Sie schon schreiben "Ich möchte bitte einen Austausch haben" oder "Ich möchte neues Produkt haben" oder Sie schreiben, dass Sie reparieren lassen möchten, da sollten Sie natürlich auch so konkret wie möglich sein. Denn als Verbraucher haben sie schlicht und ergreifend gesetzlich das Wahlrecht.

Patrick Lohmeier

[00:06:16] Wie lange hat denn [00:06:17] der Händler für die Beseitigung des Mangels Zeit? Weil es nützt mir herzlich wenig, wenn es mal ein Produkt betrifft, auf das ich vielleicht auch beruflich angewiesen bin - ein Laptop oder ein Smartphone - wenn [00:06:29] der Händler mir sagt "Ja wir kümmern uns darum. Wir begutachten das Ganze erst einmal und melden uns dann bei Ihnen."

Simone Bueb

[00:06:35] Also es gibt hier keine fixen Zeitspannen, aber sie sollten auf jeden Fall, wenn Sie diesen Mangel melden, eine Frist setzen zur Behebung. Und das ist jetzt im Gesetz schön schwammig. Es heißt da 'eine angemessene Frist'. Also es kommt darauf an, um was es geht. [00:06:48] Ist das jetzt ein Kleidungsstück, dann reichen 14 Tage auf jeden Fall. Wenn es jetzt ein [00:06:53] technisch schwierigeres Problem ist oder sowas, dann kann man auch mal drei Wochen ansetzen. Aber als Faustregel kann man sagen, eine Frist ist angemessen immer [00:07:02] 14 Tage und dann muss man so ein bisschen abwägen, was es denn für ein Produkt ist und was der Mangel sein könnte.

Patrick Lohmeier

[00:07:07] 14 Tage klingt gut. Vielleicht müssen Sie da auch ein bisschen mutmaßen und das fällt Ihnen sicher als Juristin besonders schwer, aber was wäre denn eine unangemessene Frist? In welchem Fall würden Sie sagen "Nein, das geht gar nicht"?

Simone Bueb

[00:07:19] Wenn der Händler jetzt - ganz übertrieben gesagt - antwortet [00:07:22] "In den nächsten drei Monaten könnten wir mal den Mangel anschauen und vielleicht reparieren lassen." Das geht nicht. Dann habe ich auch eine andere Möglichkeit als Verbraucherin. Dann kann ich nämlich sagen [00:07:32] "Okay, das möchte ich nicht" und kann dann vom Vertrag zurücktreten. [00:07:35] Also wenn der Händler das verzögert und das ist nicht mehr angemessen, dann kann ich auch tatsächlich vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurückverlangen.

Patrick Lohmeier

[00:07:43] Kann ich im Rahmen des Gewährleistungszeitraums auf die Erstattung des Kaufpreises bestehen, wenn ich denn auch feststelle, dass das Produkt nicht nur beschädigt ist oder defekt, [00:07:54] sondern vielleicht einfach meine persönlichen Anforderungen nicht erfüllt? Dass ich sagen kann "Hier, das taugt nichts und jetzt ist auch noch kaputt - ich möchte gerne mein Geld zurück!"

Simone Bueb

[00:08:02] Das können Sie dann, wenn diese Nacherfüllungsansprüche - das ist der juristische Begriff dafür - also entweder Reparatur oder Umtausch in ein Ersatzprodukt, [00:08:12] wenn diese vergeblich waren. Wenn der Händler es Ihnen zurückgeschickt hat, beispielsweise repariert, und es ist wieder kaputt, hat er zwei Versuche. Der Händler darf zweimal reparieren... darf zweimal nachbessern. Wenn diese zwei Versuche [00:08:25] verstrichen sind oder der Händler weigert sich gleich, auszutauschen oder zu reparieren, dann können Sie sagen "In Ordnung, dann trete ich vom Vertrag zurück und möchte mein Geld." [00:08:35] Aber erst müssen diese Rechte durchgesetzt werden und erst muss dem Händler die Chance gegeben werden, dass er nacherfüllen kann.

Patrick Lohmeier

[00:08:42] Natürlich, das ist nachvollziehbar. Jetzt bieten die Verbraucherzentralen etwas ganz Tolles an, nämlich den sogenannten Umtausch-Check. Was erfahre ich denn dort?

Simone Bueb

[00:08:50] Den Umtausch-Check finde ich sehr schön. Da können Sie ganz allgemein angeben, was Sie für ein Produkt gekauft haben, was es für einen Mangel oder ein Problem hat. Es ist schlicht und ergreifend eine Hilfestellung. Also ich werde dann ein bisschen durchgeführt durch einige Fragen [00:09:04] und es ist eine Hilfestellung für mich als Verbraucherin, um zu erfahren: Kann ich das Produkt vielleicht gleich umtauschen, [00:09:10] weil sich der Händler zum Beispiel weigert, den Mangel zu beheben, [00:09:15] und was habe ich sonst für Möglichkeiten. Kann ich das reparieren lassen oder kann ich ein Neuprodukt anfordern? [00:09:21] Da werden Sie ein bisschen an die Hand genommen. Beim Umtausch-Check werden Ihnen Ihre Rechte erklärt und Sie bekommen auch am Schluss einen Musterbrief, mit dem Sie sich dann an den Händler wenden können. [00:09:31] Auf jeden Fall ein sehr hilfreiches Tool, zu dem wir natürlich auch in den Shownotes zu dieser Podcastfolge verlinken.

Patrick Lohmeier

[00:09:37] Und ja, wir müssen jetzt irgendwann zu den Servicepaketen und Garantie-Upgrades kommen. [00:09:42] Und das verwirrt mich ja am allermeisten. Also das mit Gewährleistung und Garantie habe ich alles nachvollziehen können, aber dieses ganze Thema Servicepakete, [00:09:50] das begegnet mir in einem Umfang, wo ich einfach den kompletten Überblick verliere. Da steht dann manchmal auf den Kartons [00:09:56] schon drauf: "Drei Jahre Garantie" oder "Fünf Jahre Garantie" oder "lebenslange Garantie". Dann wird mir auch manchmal [00:10:02] im Kaufprozess eines Produktes beim Checkout schon angeboten "Hier jetzt upgraden auf zwei Jahre Service für so und so viel Extragebühr." Erstmal ganz grundsätzlich gefragt: Wann und wo begegnen mir denn solche [00:10:16] sogenannten Servicepakete und Garantieverlängerungen.

Simone Bueb

[00:10:18] Grundsätzlich mal bei jedem Produkt, aber vor allem bei elektronischen Produkten. Bei hochwertigen [00:10:25] elektronischen Produkten, sei es jetzt ein Kaffeevollautomat oder ein Smartphone oder ein Tablet. Da ist es jetzt häufig. Aber grundsätzlich auch bei allen anderen. [00:10:34] Wie können diese beispielhaft aussehen? [00:10:37] Also wir hatten ja vorher abgegrenzt: Gewährleistung und Garantie. Und die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - nicht des Händlers, sondern das Herstellers - und die Hersteller sagen hier: [00:10:50] "Gesetzliche Gewährleistung ist zwei Jahre. Wir geben dir, liebe Verbraucherin, aber eine zusätzliche Garantie für fünf Jahre." [00:10:59] Und das klingt natürlich erstmal schön und man denkt sich "Ja, das Produkt scheint sehr hochwertig zu sein und die geben mir eine viel längere Garantie als sie gesetzlich verpflichtet sind", aber man sollte [00:11:09] bei der Garantie selbst, genauso wie bei den Garantieverlängerungen oder den Servicepaketen, [00:11:14] auf jeden Fall leider immer das Kleingedruckte und die ganzen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen, weil [00:11:21] es klingt anfangs schön, es ist aber sehr, sehr oft bzw. sogar in den meisten Fällen gar nicht lohnenswert, so eine Garantieverlängerung.

Patrick Lohmeier

[00:11:29] Oh, warum denn?

Simone Bueb

[00:11:30] Weil sie teuer sind. Also ich nehme das Beispiel Waschmaschine. Sie kriegen eine Garantieverlängerung angeboten auf zehn Jahre und zahlen für diese Garantieverlängerung [00:11:41] - ich denke mir jetzt irgendwas aus - fünzig Euro im Jahr oder fünfundzwanzig Euro im Jahr. [00:11:47] Klingt erstmal wenig und denkt man sich "Super, dann habe ich ja die Reparatur mit drin. Dann kriege ich ein anderes Gerät, wenn es kaputt geht." Aber wenn man sich dann [00:11:55] in den meisten Fällen das Kleingedruckte anschaut, dann sieht man, die Firmen zahlen nur noch den Zeitwert [00:12:02] bei diesen Garantieverlängerungen. Das heißt, wenn Ihre Waschmaschine fünf Jahre alt ist, dann hat die vielleicht noch einen Zeitwert von [00:12:08] ich sage jetzt 200 € und nicht mehr 1000 € wie zum Zeitpunkt, als Sie sie gekauft haben. Und dann muss man wieder rechnen - will ich soviel zahlen im Jahr für diese Garantieverlängerung? [00:12:19] Also [00:12:20] das gleicht sich schon mal aus. Dann sind Sie oft gebunden an einen Vertragshändler, wenn überhaupt repariert wird. Sehr oft ist es so, dass gar nicht repariert wird, sondern sie kriegen einfach nur noch den Zeitwert. [00:12:31] Also das muss man sehr genau abwägen und in den meisten Fällen sind diese Garantieverlängerungen tatsächlich zu teuer oder teurer, als wenn ich es dann vielleicht selbst repariere [00:12:41] oder mir nach einer gewissen Zeitspanne tatsächlich ein neues Gerät anschaffe.

Patrick Lohmeier

[00:12:46] Wir sind heute, aber das bringt das Thema ein bisschen mit sich, sehr Hersteller- und Händler-kritisch. Aber mich würde auch mal interessieren: In welchen Fällen lohnen sich sogenannte Garantie-Upgrades oder Servicepakete?

Simone Bueb

[00:12:59] Das kann man so pauschal gar nicht sagen, sondern das muss ich tatsächlich abwägen. Also je teurer das Gerät ist und je langlebiger das Gerät ist, vor allem bei Elektrogeräten, [00:13:08] ist es natürlich erst mal eine Überlegung. Ich kann sowas abschließen, wenn diese Garantieverlängerung dann auch noch wirklich günstig [00:13:16] und ich habe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesehen "Okay da sind tatsächlich Reparaturen dabei." Da ist vielleicht auch - das ist nämlich auch sehr oft ausgenommen - der Austausch von Verschleißteilen dabei, z.B. der Akku bei einem Smartphone oder beim Tablet und ich bekomme nicht nur den Zeitwert. Dann kann ich mir überlegen, ob ich sowas mache. [00:13:33] Es klingt ja schön, aber ich muss mir wirklich ganz kleinteilig alles anschauen und durchrechnen, ob sich das tatsächlich lohnt.

Patrick Lohmeier

[00:13:40] Was auch sehr schön klingt ist diese lebenslange Garantie, die öfter als Sticker auf Werkzeugen [00:13:47] oder auf Fahrradrahmen oder auf Messern kleben - also Produkte, die man wahrscheinlich auch sehr, sehr stark beansprucht. Wo dann die Hersteller damit werben "Hier, dieses Messer, dessen Klinge wird niemals stumpf" oder dieses Fahrrad breche [00:13:59] niemals auseinander. Lebenslange Garantie - funktioniert sowas nur in der Theorie oder sind Ihnen da Fälle bekannt, wo man wirklich sagt "Hier, [00:14:07] Taschenmesser, 25 Jahre alt, ich hätte gerne mein Geld zurück"?

Simone Bueb

[00:14:11] Also diese Fälle sind mir tatsächlich nicht bekannt. Diese lebenslangen Garantien klingen natürlich auch erstmal ganz toll für die Verbraucher, [00:14:19] aber auch da gibt's leider wieder das Kleingedruckte. [00:14:22] Und dann sind auch die Verschleißteile wieder ausgenommen und das müssen sie so und so handhaben, damit ein Garantiefall eintritt. Also es klingt [00:14:33] schön, aber der Teufel steckt im Detail.

Patrick Lohmeier

[00:14:38] In dem Kontext ist es ja auch oft so - das gilt aber auch für kürzere Garantiefristen wie drei oder fünf oder mal zehn Jahre, je nachdem, was der Hersteller gerade anbietet - dass sie diese Garantieerweiterung oder Garantieverlängerung geben, wenn man sich [00:14:53] auf deren Webseite registriert oder ein Kärtchen mit persönlichen Kontaktdaten an das Unternehmen schickt. Was ist davon zu halten? Ist doch quasi kostenlos oder? Ist doch nett.

Simone Bueb

[00:15:03] Es ist kostenlos und nett. Aber kostenlos ist relativ, weil ich gebe natürlich kein Geld aus, aber ich gebe meine Daten heraus. Wir hatten einen sehr kuriosen Fall, da ging es um einen Kindersitz fürs Auto. [00:15:14] Der Anbieter hatte so eine Garantieverlängerung mit einer Registrierung und hat wirklich Fragen gestellt wie [00:15:20] "Wie viele Kinder haben Sie und sind Sie gerade schwanger?" Also das geht wirklich dann sehr [00:15:25] ins Private. Und wenn ich dann diese ganzen Fragen angebe, dann kriege ich meine kostenlose Garantieverlängerung und Registrierung. Das ist schlicht und ergreifend [00:15:34] Datensammeln, um mein Kaufverhalten auszuwerten und dass ein Profil über mich angelegt wird. Also das sollte man im Hinterkopf behalten. [00:15:44] Natürlich ist es kostenlos, aber ich gebe sehr viel von mir Preis.

Patrick Lohmeier

[00:15:47] Also da gehört auch eine gewisse Schmerzfreiheit seitens der Verbraucherin oder des Verbrauchers dazu, wenn man sowas macht, was die persönlichen Daten betrifft. Da muss man eben auch damit rechnen, dass man Post im Briefkasten hat oder eine E-Mail im virtuellen Posteingang. [00:16:02] Aber um eine Lanze zu brechen dafür: [00:16:04] Wir haben beispielsweise unsere Kaffeemaschine auf der Herstellerwebsite registriert und dafür auch eine Garantieerweiterung bekommen. Das Gerät ist auch prompt im dritten Jahr [00:16:14] dieses erweiterten Garantieumfangs kaputt gegangen und ich muss sagen - ohne den Hersteller zu nennen, denn ich will keine Werbung machen - das hat hervorragend funktioniert. Also man kann auch was davon haben.

Simone Bueb

[00:16:25] Das bestreite ich auch gar nicht. Das kann sicherlich gehen, aber man muss sich eben klar machen, dass man Daten hergibt, die dann für Werbezwecke und für Auswertungen benutzt werden. [00:16:34] Übrigens fällt mir bei der Garantie noch ein: Wenn der Hersteller eine Garantie gibt, dann muss er seit letztem Jahr - das ist gesetzlich verpflichtend - Ihnen diese Garantieerklärung und auch die Garantiebestimmungen auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. [00:16:48] Also wenn sie das Produkt im Geschäft kaufen, ist es einfach. Wenn sie es online kaufen, dann muss er Ihnen die Garantie und deren Bedingungen auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, damit Sie diese [00:16:56] auch wirklich bei sich haben.

Patrick Lohmeier

[00:16:58] "Dauerhafter Datenträger" in Gestalt von einem Blatt Papier?

Simone Bueb

[00:17:02] Entweder ein Blatt Papier oder eine PDF-Datei. Also so, dass die E-Mail nicht irgendwann verschwindet, sondern das muss wirklich eine Datei sein oder - wie gesagt - wenn Sie es im stationären Handel kaufen, dann natürlich auf Papier.

Patrick Lohmeier

[00:17:16] Ich habe das Gefühl, wirklich eine Menge gelernt zu haben heute und gehe dann auch ein bisschen wacher oder auch bewusster an das Thema Gewährleistung und Garantieleistungen in Zukunft heran. Vielleicht auch für alle Menschen, [00:17:26] wie mich, die jetzt keinen Notizblock neben sich haben und alles mitgeschrieben haben: Worauf ist dann alles in allem zu achten, wenn ich mir ein neues Produkt kaufe und bezüglich der Entscheidung [00:17:36] ob ich mir dann ein Servicepaket oder Garantie-Upgrade dazubuche oder eben nicht?

Simone Bueb

[00:17:41] Also zunächst mal noch einmal der Unterschied - ganz grob runtergebrochen: Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene paar Stiefel. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Regel. Ich habe Mängel und ich kann diese dem Händler gegenüber geltend machen zwei Jahre lang. Die Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung [00:17:56] vom Hersteller. Wenn ich Mängelrechte geltend mache, muss ich zunächst mal dem Händler die Chance geben, dass er nacherfüllt im Sinne von entweder Reparatur oder [00:18:06] Bereitstellung eines Neugeräts. Und wenn ich eine Garantie habe oder eine Garantie verlängern möchte, dann ist das grundsätzlich nicht negativ oder nicht als schlecht zu beurteilen. Aber ich muss mir wirklich im Klaren darüber sein, was ich dafür zahle, [00:18:21] wie teuer das Produkt ist und was wird mit der Garantieverlängerung abgedeckt. Also sind beispielsweise auch Verschleißteile dabei? Ist eine Reparatur dabei oder wird mir einfach nur der Zeitwert [00:18:31] ersetzt? So kann man das ganz knapp zusammenfassen.

Patrick Lohmeier

[00:18:34] Alles klar, ist notiert. Vielen Dank, Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern, und schöne Grüße in den Süden.

Simone Bueb

[00:18:42] Herzlichen Dank und Grüße zurück.

Patrick Lohmeier (Outro)

[00:18:51] Dies war "genau genommen" der Podcast der Verbraucherzentralen. Ich bedanke mich bei allen Menschen, die die Produktion dieser Podcastreihe ermöglichen. Und natürlich bei Ihnen fürs Zuhören. [00:19:01] Weitere Informationen zu Gewährleistung, Garantie den Umtauschcheck und vieles mehr finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de. [00:19:08] Falls Ihnen unser Gespräch gefallen hat, abonnieren sie "genau genommen" doch in einer Podcast oder Audio App Ihrer Wahl und empfehlen Sie uns weiter. [00:19:15] In wenigen Tagen gibt es die nächste Folge "genau genommen" - garantiert! Bis dahin erreichen Sie mich mich per E-Mail an podcast@vz-bln.de. [00:19:26] Mein Name ist Patrick Lohmeier und ich freue mich auf ein Wiederhören.

 

Lob, Kritik, Fragen und Themenwünsche können Sie gerne an podcast@vz-bln.de schicken!

BMUV-Logo

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir können keine Anbieternennungen veröffentlichen. Sie werden gegebenenfalls von uns gelöscht oder durch neutrale Bezeichnungen ersetzt.

Die Verbraucherzentrale nutzt und speichert die in diesem Kommentarfeld erhobene E-Mail-Adresse ausschließlich für die Bearbeitung Ihres Kommentars im Forum. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, z.B. per E-Mail an die Adresse datenschutz@verbraucherzentrale.nrw. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*Pflichtfelder

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.