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Neues Projekt: „Bewusster, nachhaltiger Konsum – vom Wissen zum Handeln“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhält Zuschlag der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz
Eine Schülerin zeigt im Unterricht auf
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Süßigkeiten, Spielzeug, Smartphone – schon Kinder treiben viele Konsumwünsche um. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) knüpft mit dem Projekt „Bewusster, nachhaltiger Konsum – vom Wissen zum Handeln“ daran an und sensibilisiert Grundschülerinnen und -schüler. Dabei geht es um die Auswirkungen von Konsumentscheidungen und die Frage: In welchem Zusammenhang steht der individuelle Konsum mit Nachhaltigkeit? 
 

„Wir alle konsumieren täglich und haben Spaß daran. Der Konsum hat jedoch einen direkten Einfluss auf unsere Lebenswelt, auf unsere Gesundheit, den eigenen Geldbeutel, aber auch auf die Produktionsbedingungen in anderen Ländern und die Umwelt insgesamt. Umso mehr freut es uns, dass unser Projekt ‚Bewusster, nachhaltiger Konsum – vom Wissen zum Handeln‘ mit 150.000 Euro gefördert wird“, so Daniela Hartmann, Projektleiterin bei der VZSH. 

Kinder für nachhaltigen Konsum sensibilisieren 

Um Kindern im Grundschulalter die Auswirkungen des eigenen Konsumverhaltens näherzubringen, wird in den anstehenden Monaten ein Brettspiel mit passendem Unterrichtsmaterial entwickelt. Die Kinder werden so spielerisch an das eigene Konsumverhalten herangeführt und können konkrete Handlungsmöglichkeiten entdecken und erproben. „Bei der Spielentwicklung werden wir Schüler und Lehrkräften aus Grundschulen in Schleswig-Holstein einbeziehen. Hierzu sind wir bereits mit mehreren Schulen im Gespräch. Die Europa-Universität Flensburg hat einer wissenschaftlichen Begleitung des Projektes bereits zugesagt“, erklärt Hartmann. Zusätzlich zum Brettspiel wird eine Unterrichtseinheit konzipiert, welche die Schüler an einen nachhaltigen und bewussten Konsum heranführen und auf das Brettspiel vorbereiten soll. „Ab Mitte 2024 planen wir Fortbildungen für Lehrkräfte und andere Multiplikatoren, sodass das Spiel dann eigenständig im Unterricht eingesetzt werden kann“, so Hartmann. 

Die Stiftung

Die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz ist die Stiftung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und seiner Mitgliedsverbände. Sie unterstützt Projektvorhaben dieser Verbände mit dem Ziel, Verbraucherschutz und Verbraucherinformation bundesweit zu fördern. Einen Schwerpunkt ihrer Förderaktivitäten bildet die Stärkung von Verbraucherbildung. Nachhaltiges und ressourcensparendes Handeln ist wichtiger denn je, um die globalen Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und Verbraucherinteressen langfristig zu wahren. Hierfür ist Verbraucherbildung ein grundlegendes Element und Voraussetzung. 

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Die VZSH informiert, berät und unterstützt Verbraucher zu Fragen des täglichen und privaten Konsums. Seit Jahrzehnten liegt ein Schwerpunkt der VZSH in der präventiven Verbraucherarbeit. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Stärkung von Alltagskompetenzen. Die VZSH verfügt über Fachwissen und Kompetenzen in nahezu allen Verbraucherthemen, auch dank einer nationalen Vernetzung und Zusammenarbeit mit allen Verbraucherzentralen der Länder. Hinzu kommen unter anderem langjährige Erfahrungen aus vielfältigen Bildungsprojekten auf Landes- und Bundesebene. 

 

Hier geht es zur Projektseite.

 

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Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
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Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.