Fernsehen, Telefonieren, Streaming von Serien und Musik – Der Bedarf an Internetanschlüssen mit höheren Datenmengen wächst. Glasfaser gilt als zukunftssichere Alternative zu VDSL und Kabel. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) mahnt jedoch zur Vorsicht: Bei dem Vertrieb von Vorverträgen, werden immer wieder, teils mit unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ verkauft. Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten.
Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sehnen sich viele Menschen nach schnellem Internet. Glasfaser gilt als zukunftssicher. Darum sehen viele Verbraucher den möglichen Ausbau als eine Investition, die Immobilie und Lebensqualität aufwertet. Schließlich ist der Breitbandbedarf im Zeitalter von Streamingdiensten, Cloud-Nutzung und anderen Internet-Diensten stark gewachsen. Kommt ein Unternehmen auf die Stadt oder Gemeinde zu und plant im Rahmen eines Kooperationsvertrages Glasfaser zu verlegen, erfolgt der Ausbau meist allerdings nur dann, wenn auch genügend Haushalte entsprechende Vorverträge unterzeichnen. Mit Aussicht auf schnelles Breitbandinternet ist die Vorfreude der Verbraucher oft groß, wenn es an der Haustür klingelt und ein Vertriebsmitarbeiter einen Vorvertrag für einen Glasfaseranschluss abschließen möchte.
Der richtige Glasfaseranschluss
„Hier ist Vorsicht geboten: Vertriebsmitarbeiter für Kabelnetzunternehmen versuchen immer wieder, mit teilweise unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als ‚Glasfaser‘ zu verkaufen“, warnt Kerstin Heidt, Rechtsreferentin der VZSH. Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser-Technologie“ und „Gigabit-Anschluss“. „Wir raten Verbrauchern daher direkt nachzufragen, ob es sich um einen echten Glasfaseranschluss bis in die Wohnung handelt. Der Fachbegriff hierfür lautet Fiber to the Home (FTTH)“, so Heidt. Andere Angebote wie "Fiber to the curb" („FTTC“, „bis an den Bordstein“) oder „Fiber to the building“ („FTTB“, „bis in den Keller eines Gebäudes“) greifen auf den letzten Metern weiterhin auf Kupferkabel zurück, was die schnelle Glasfasergeschwindigkeit ausbremst.
Welcher Tarif ist für mich sinnvoll?
„Anbieter werben meist mit hohen Bandbreiten im Download und Upload. Je nach den persönlichen Nutzungsgewohnheiten kann der individuelle Bedarf stark variieren. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistung benötigt wird, sollte beim Vertragsschluss im Zweifelsfall eher auf eine etwas niedrigere Bandbreite zurückgreifen“, rät Heidt. Wenn diese letztlich nicht ausreicht, lässt sich bei fast allen Anbietern eine Höherstufung (Upgrade) vornehmen – auch während der Vertragslaufzeit. Wohingegen ein „Downgrade“ auf niedrigere Bandbreiten meist erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durchgeführt wird. Vorsicht ist bei vermeintlichen Einheitspreisen für alle Bandbreiten geboten: Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich der Preis nach drei, sechs, neun oder zwölf Monaten deutlich erhöht.
Kann ich meinen Glasfaservertrag widerrufen oder kündigen?
Wurde der Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet geschlossen, haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen zum Beispiel vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Wurde der Vertrag hingegen im Ladengeschäft des Anbieters geschlossen, ist ein Widerruf nicht möglich. Ob eine Kündigung vor Beginn des Ausbaus möglich ist, hängt von den entsprechenden Kündigungsklauseln ab.
Was, wenn kein Ausbau zustande kommt?
Vor Vertragsschluss sollten Interessierte prüfen, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt, was passiert, wenn nicht ausgebaut wird oder der Beginn sich verzögert. Wird der Vertrag automatisch storniert? Oder nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis gelegt“? In diesem Fall sollte geprüft werden, ob man vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Glasfaserausbau nicht oder zu einem verspäteten Zeitpunkt stattfinden wird.