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Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Eine Erpressermail im Postfach? Betrug auf einer Secondhand-Plattform? Plötzlich vom eigenen Account ausgesperrt? Cybercrime kann jeden treffen! Damit Betroffene möglichst schnell wieder die Kontrolle zurückerhalten, bieten die Verbraucherzentralen jetzt einen digitalen Notfall-Check an. Verbraucherinnen und Verbraucher können dort eingeben, was passiert ist und erhalten eine Liste mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Ein in einem dunklen Hoody gekleideter Mensch tippt in eine Tastatur
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Von Fakeshops und unseriösen Onlineshops über Abzocke auf Zweitmarkt-Plattformen bis hin zu Drohung, um Geld zu erpressen – der neue Notfall-Check der Verbraucherzentralen deckt zahlreiche Formen der Internetkriminalität ab und beantwortet die zentrale Frage, was Betroffene im Ernstfall tun sollten.
„In solchen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, ist meist nicht einfach. Genau hier setzt unser neues Online-Tool an – es hilft, die Situation einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten“, sagt Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). 

Schnelle Hilfe wichtiger denn je

„Wir beobachten, dass Betrugsversuche immer schwerer zu durchschauen sind“, sagt Reinhardt. „Verbraucher werden beispielsweise beim Online-Shopping weg von der Zweitmarkt-Plattform auf eine täuschend echt wirkende, aber nachgebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Zahlungsdaten ein, verlieren sie viel Geld.“ Wer vermutet, Opfer solch einer Masche geworden zu sein, erhält mit dem kostenfreien Notfall-Check schnell Unterstützung: „Ratsuchende beantworten einige Fragen zu ihrem konkreten Problem und bekommen dann sofort eine Einordnung sowie einen Handlungsleitfaden“, erklärt Reinhardt. Dieser empfiehlt je nach Fall, sich umgehend an die eigene Bank zu wenden, um die Buchungen zu stoppen. Außerdem sollte Strafanzeige erstattet und der Account bei der betroffenen Plattform gemeldet werden. Die passenden Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Plattformen oder des jeweiligen Anbieters gibt der Notfall-Check ebenfalls an. „Das spart wertvolle Zeit, denn häufig sind die nötigen Kontaktdaten nur schwer zu finden“, betont die Expertin. Zusätzlich liefert das Tool Tipps, wie sich Betrugsmaschen künftig erkennen und vermeiden lassen. Der kostenfreie Notfall-Check Internetkriminalität und weitere Infos zum Schutz vor Online-Betrug finden Interessierte auf der Homepage der VZSH.
 

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.