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Aus für Kamine, Kachelöfen und Co.?

Pressemitteilung vom
Viele ältere Kamine und Feuerstätten dürfen seit dem 01. Januar 2025 nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die Fristen zur Nachrüstung sind ebenfalls abgelaufen. Carina Vogel, Expertin von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, gibt einen Überblick über geltende Vorschriften und Ausnahmen.
Eine offenes Feuer in einem Kamin.
Off

Gerade zur dunklen Jahreszeit ist für viele Menschen in Schleswig-Holstein die offene Flamme im Kamin der Inbegriff von Gemütlichkeit. Doch zum Jahreswechsel greift nun die Bundesimmissionschutzverordnung. Viele ältere Kamine und Feuerstätten dürfen seit dem 01. Januar 2025 nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die Fristen zur Nachrüstung sind ebenfalls abgelaufen. Carina Vogel, Expertin von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, gibt einen Überblick über geltende Vorschriften und Ausnahmen. 

Das sagt das Gesetz

Wer eine sogenannte „Einzelraumfeuerstätte“ zwischen dem 01. Januar 1995 bis 21. März 2010 in Betrieb genommen hat, musste bis zum 31. Dezember 2024 einen Nachweis zur Einhaltung der in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Grenzwerte für Feinstaub- und Kohlenmonoxid erbringen: Kamine, Kaminöfen und Öfen dürfen nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen. 
Wer keinen Nachweis erbringen kann, darf die Einzelraumfeuerstätte seit dem 01. Januar 2025 nicht mehr betreiben. Eine Modernisierung und Nachrüstung des Kamins oder Ofens war nur bis Jahresende 2024 möglich. „Wurde eine Staubminderungseinrichtung eingebaut, die dazu beiträgt, die Emissionen zu verringern, kann ein Weiterbetrieb erfolgen“, erläutert Vogel. Seit Januar kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung.

Diese Ausnahmen gelten

Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, und Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, haben Bestandsschutz. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen und Backöfen sowie für offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.

Nachrüstung und Grenzwerte nachweisen

Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher den außer Betrieb genommenen Kamin erneut aktivieren, ist eine Nachrüstung mit einer Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik möglich. Diese Einrichtung braucht eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und muss für diese Einzelraumfeuerstätte geeignet sein. Vor dem Einbau sollte geprüft werden, ob damit der Nachweis für den Weiterbetrieb im Sinne der 1. BImSchV überhaupt möglich ist. Diese Nachrüstung könnte zudem hohe Kosten verursachen, weshalb ein Austausch oder eine dauerhafte Stilllegung die bessere Entscheidung sein kann. 

Das ist beim Austausch zu beachten

Feuerstätten, die aktuell im Handel gekauft werden können, müssen die gesetzlichen Vorschriften bereits erfüllen und benötigen keinen weiteren Nachweis, ob die Grenzwerte eingehalten werden.
Bei klassischen Kaminöfen kann ein neuer Ofen die bessere Lösung sein. Für neue Öfen sollte das Umweltlabel „Blauer Engel“ bevorzugt werden, da diese Modelle noch effizienter und emissionsärmer sind. Das bedeutet einen höheren Wirkungsgrad, weniger Brennstoffeinsatz und damit geringere Kosten. Wer sparsam und effizient mit Holz heizt, minimiert gleichzeitig Feinstaub und CO2-Emissionen.

Heizen mit Holz: Tipps von der Energieberatung der Verbraucherzentrale

  • Um das Risiko für Brände und Rauchvergiftungen gering zu halten, muss jede Feuerstätte vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Ausstehende Prüfungen müssen dringend nachgeholt werden!
  • In den Ofen gehört nach den Immissionsschutzvorgaben ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen hingegen gehören ins Altpapier und Joghurtbecher in den Verpackungsmüll („gelber Sack“), alte Fensterrahmen und Spanplatten sollten auf Deponien entsorgt werden.
  • Frisch produzierte Holzscheite müssen an gut belüfteten Orten mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen, bevor sie reif für den Ofen sind. Vorher brennen sie schlechter, erzeugen weniger nutzbare Wärme und setzen Schadstoffe bei der Verbrennung frei.
  • Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich vorab informieren, wie ein Ofen richtig befeuert wird. Dazu gehören sorgfältig geschichtetes Holz, kleine Scheit-Querschnitte für schnelles Anbrennen, Anzünden von oben mit wachsgetränkter Holzwolle, möglichst ungestörter Abbrand, kein Nachlegen von Scheiten. Die Zufuhr an Verbrennungsluft ist ebenfalls wichtig und das rechtzeitige Reduzieren des Abgasquerschnitts hält mehr Wärme im Haus.

Vorsicht: Fakeshops locken mit günstigem Brennholz

Vor und in der Heizsaison locken Fakeshops mit günstigen Brennholzpreisen. Betrüger nutzen es aus, wenn Waren saisonal bedingt sehr gefragt oder in seriösen Shops gerade nicht erhältlich sind. Oft ähneln solche Shops denen von seriösen Anbietern. Auch die Aufmachung der Internetseiten wirkt auf den ersten Blick authentisch. Erst bei genauem Hinsehen stellt man Auffälligkeiten fest, zum Beispiel, dass sich die Webseite mit erfundenen Gütesiegeln schmückt oder kein Impressum vorhanden ist.
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentrale sucht mittels einer künstlichen Intelligenz gezielt nach Fakeshops im Internet. Dazu werden verschiedene Merkmale, die sehr oft bei unseriösen Shops zu finden sind, geprüft. Über die Eingabe der Internet-Adresse des Shops wirft das Online-Tool nach wenigen Sekunden ein Ergebnis in Ampel-Form aus: Rot bei einer eindeutigen Warnung, Gelb als Hinweis, vor der Bestellung genauer hinzusehen, und Grün, wenn der Online-Shop den formalen Anforderungen eines Shops genügt. 

Der Fakeshop-Finder kann zum Überprüfen sämtlicher Online-Shops vor dem Bestellvorgang genutzt werden. 

Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, kann in einer Energieberatung der Verbraucherzentrale geklärt werden. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt in über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein sowie in unseren Beratungsstellen statt. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind sämtliche Beratungsangebote kostenfrei. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Weiterführende Informationen zur 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Über uns die Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 1.000 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft.  Im letzten Jahr wurden knapp 270.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte von Frankfurt am Main entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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