Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Energiesparmythen: Zwischen Legende und Wirklichkeit, Teil 3

Pressemitteilung vom
In Zeiten hoher Energiepreise haben Mythen und Halbwahrheiten rund um das Thema Heizkostensparen Konjunktur. Die Verbraucherzentrale erklärt, mit welchen Maßnahmen tatsächlich Energie gespart wird und welche Ansätze nicht zum gewünschten Ziel führen.
Nahaufnahme eines Heizungsthermostats
Off

Mythos 1: Heizung beim Verlassen der Wohnung ausschalten 

Wer vor dem Verlassen der Wohnung, alle Heizkörper herunterdreht, spart Energie. Carina Vogel, Expertin für Energieberatung der Verbraucherzentrale, mahnt jedoch zur Vorsicht: „Je länger niemand in der Wohnung ist, desto mehr Heizenergie kann eingespart werden. Allerdings sollten Wohn- und Schlafräume nicht unter 16 Grad abkühlen.“ Wer Energie einsparen und die Bildung von Schimmel vorbeugen möchte, sollte das Heizthermostat vor dem Verlassen der Wohnung daher auf Stufe 2 stellen. Zusätzlich zur Nachtabsenkungen können Verbraucher in Einfamilienhäusern weitere Zeiten an der Heizungsanlage einrichten, in denen die Wärmezufuhr verringert wird. Das ist bei regelmäßiger Abwesenheit sinnvoll. 

 

Mythos 2: Das Heizen aller Räume mit nur einem Heizkörper spart Energie 

Um Energie einzusparen, ist die Versuchung groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten. Dies ist allerdings ein Irrglaube, der Schimmelbildung begünstigt. Heizkörper sind an den jeweiligen Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt, aber nicht für das Mitheizen angrenzender Räume. Sind die Temperaturunterschiede zwischen den Räumen innerhalb der Wohnung zu hoch, wandert die Luftfeuchtigkeit der wärmeren Räume in die kühleren ab. Vogel empfiehlt daher, Türen zwischen den Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen. Warme und feuchte Luft gelangt so nicht in die kühleren Räume. Damit sich die Wärme optimal im Raum verteilen kann, sollten Verbraucher die Heizkörper frei stehen lassen und diese nicht mit Möbeln verdecken.   

 

Mythos 3: Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm 

Die Skala des Thermostats steht für die jeweils erreichte Raumtemperatur. Bei den herkömmlichen Heizthermostaten mit einer 5-Punkte-Skala steht die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius. Sobald die eingestellte Raumtemperatur erreicht ist, schließt sich das Ventil und unterbricht die Wärmezufuhr. In einem kalten Raum öffnet dieses Ventil bei Stufeneinstellung 3 genausoweit wie bei Stufe 5 – es schließt aber früher und sorgt damit dafür, dass der Raum nicht überhitzt. Wählen Verbraucher die richtige Stufe, können sie damit bares Geld sparen: Mit sinkender Raumtemperatur fällt auch die Heizkostenabrechnung geringer aus. Bis zu 6 Prozent der Heizkosten können pro verzichtetem Grad Raumtemperatur eingespart werden. 

Vorsicht Schimmelgefahr – Mindesttemperatur beachten: Die Mindesttemperatur beträgt im Flur und Schlafzimmer etwa 16 Grad Celsius, im Wohnzimmer etwa 20 Grad Celsius. 

Weitere Fragen zum Energiesparen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 900 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 180.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von über 100 km Länge voller Steinkohle entspricht.

 

Hier finden Sie die vorausgegangenen Beiträge „Energiesparmythen Teil 1“ und „Energiesparmythen Teil 2“. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.