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Freie Fahrt für Balkonkraftwerke

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale begrüßt vereinfachte Vorgaben
Solarelemente in der Nahansicht

Das Wichtigste in Kürze:

  • In einem Positionspapier schlägt der Verband der Elektrotechnik (VDE) als Normierungsgremium weitreichende Erleichterungen für die Installation von Stecker-Solargeräten vor.
  • Der Anschluss soll zukünftig auch ohne Zählerwechsel und Anmeldung beim Netzbetreiber mit normalem Schuko-Stecker der Norm entsprechen.
  • Die maximale Einspeiseleistung soll von 600 auf 800 Watt erhöht werden.
  • Das Land Schleswig-Holstein fördert zudem Anschaffung und Installation von Stecker-Solaranlagen mit bis zu 200 Euro.
  • Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) empfiehlt dringend eine zeitnahe Übernahme des Vorschlags in Gesetzen, Normen und Förderprogrammen durch Bund bzw. Land.
Off

Formale Hindernisse, teure Voraussetzungen und begrenzte Einspeisemöglichkeiten – Wer zuhause ein Balkon-Kraftwerk installieren möchte, sieht sich schnell einigen Herausforderungen ausgesetzt. Durch eine geplante Änderung bei einer VDE-Norm könnten es Verbraucherinnen und Verbraucher bald leichter haben. Und günstiger: Das Land Schleswig-Holstein fördert seit dem 16. Januar zudem die Anschaffung von Stecker-Solargeräten.


Welche Änderungen schlägt der VDE vor?

In einem Positionspapier schlägt der VDE umfassende Erleichterungen für die Installation von Stecker-Solargeräten vor. Der Verband ist unter anderem für die elektronische Normung in Deutschland zuständig und erarbeitet Normen und Sicherheitsbestimmungen für die Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik. In der Vergangenheit forderte die VDE-Norm für einen sicheren Betrieb einen besonderen Stecker und eine spezielle Einspeisesteckdose. Künftig soll der Anschluss einer solchen Mini-PV-Anlage mit einem üblichen Schuko-Stecker über die normale Steckdose möglich sein. Außerdem soll der Zählerwechsel entfallen, selbst wenn noch ein alter mechanischer Zähler, ein sogenannter Ferraris-Zähler, im Haus vorhanden ist, der teilweise nicht über eine Rücklaufsperre verfügt. Eine Meldung beim Netzbetreiber soll nicht mehr erforderlich sein, lediglich eine Registrierung im Marktstammdatenregister. Die zulässige Höchstleistung soll statt bisher 600 Watt 800 Watt betragen.
„Dieser Richtungswechsel des Normungsgremiums war längst überfällig. Endlich werden die Stolpersteine und formale Hindernisse für Privathaushalte aus dem Weg geräumt“, so Sascha Beetz, Photovoltaikexperte der VZSH. „Es ist erfreulich, dass die Bundesnetzagentur diesem Vorhaben den Rücken stärkt und damit die langjährigen Forderungen der Verbraucherzentrale unterstützt.“ Sobald diese Neuerungen umgesetzt sind, können sich Privatpersonen mit einer Minianlage an der Energiewende beteiligen, ohne von ihrem Netzbetreiber durch teure Voraussetzungen zum Teil rechtswidrig ausgebremst zu werden. Sollte der Entwurf wie derzeit geplant in die Praxis umgesetzt werden, fordern die Verbraucherzentralen eine zügige Umsetzung der geplanten Änderungen in Normen, Gesetzen und Verordnungen. So auch in Schleswig-Holstein.

Förderung durch das Land Schleswig-Holstein

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fördert die Landesregierung seit dem 16. Januar 2023 PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien. Die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Balkonanlagen wird mit maximal 200 Euro gefördert. Allerdings ist die Förderung noch an die aktuelle VDE-Norm geknüpft. „Anhand dieser neuen Vorschläge sollten die Förderrichtlinien des Landesprogramms zeitnah angepasst werden. Eine aktualisierte VDE-Norm im Zusammenspiel mit einer angepassten Förderrichtlinie würde den Ausbau erneuerbarer Energien in Schleswig-Holstein beschleunigen und den Privathaushalten eine unkomplizierte und erschwingliche Beteiligung an der Energiewende ermöglichen“, so Energieexperte Beetz. 

 

Ausführliche Informationen rund um Stecker-Solarmodule bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Hier finden Sie auch Informationen, was Mieter
und Eigentümer in Wohneigentumsgesellschaften bereits vor der Anschaffung beachten sollten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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