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Photovoltaik-Anlagen: Bessere Konditionen für Privathaushalte

Pressemitteilung vom
Förderung erweitert, Vergütungssätze gestiegen, Bürokratie abgebaut
Nahaufnahme Photovoltaikanlage, im Hintergrund sind Bäume und eine Wolke am Himmel zu sehen

Seit Jahresbeginn beschert die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Betreiberinnen und Betreibern von Haus-Photovoltaik-Anlagen attraktivere Rahmenbedingungen: Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze stiegen, während bürokratische Hürden abgebaut und Steuern abgeschafft wurden. In Schleswig-Holstein winken zudem Fördermittel von bis zu 200 Euro für eine PV-Balkonanlage. 

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Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verbessert die Konditionen für Verbraucher, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Die beschriebenen Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis zwanzig Kilowatt Leistung (kWp), wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Der Ausbau von erneuerbaren Energien soll deutlich vorangetrieben werden: Bis zum Jahresende soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 ist eine Steigerung um weitere 22 Gigawatt Anlagenleistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist. 

Verbesserungen aus dem EEG im Detail 

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden: 

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gilt folgende Vergütung:  

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 8,2 Cent pro Kilowattstunde,  
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 7,1 Cent pro Kilowattstunde, 
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 5,8 Cent pro Kilowattstunde  

 

Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gilt diese Vergütung:  

  • bei bis zu 10 Kilowatt Leistung 13,0 Cent pro Kilowattstunde,  
  • bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde,  
  • bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung 10,9 Cent pro Kilowattstunde  
Nicht vergessen: Für die dauerhafte höhere Vergütung muss die Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November als Volleinspeise-Anlage dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. 

„Für die meisten Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen“, betont allerdings Carina Vogel, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Verbraucher können zudem über eine Kombination mehrerer Anlagen nachdenken. Es ist möglich, eine kleine Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil mit einer großen Anlage zur Volleinspeisung zu kombinieren. 

Neu ist zudem, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden. 

Finanzierung von PV 

Mit Krediten aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard können Kauf und Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers finanziert werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen unterstützen die Anschaffung von Batteriespeichern mit Förderprogrammen.  

Förderung für PV-Balkonanlagen in Schleswig-Holstein 

Verbraucher aus Schleswig-Holstein, die in eine PV-Balkonanlage investieren möchten, können am 29. und 30. August zwischen 08:00 und 18:00 Uhr bis zu 200 Euro Landesfördermittel beantragen. Die Förderung ist auf 10.000 PV-Balkonanlagen begrenzt und kann ausschließlich online beantragt werden. 

Wichtig ist: Förderanträge müssen stets vor dem Beginn einer Maßnahme gestellt werden. 

Weitere Erleichterungen 

Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit müssen weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude. 

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale 

Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

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