Das Wichtigste in Kürze
- Fernwärmepreise bei E.ON und Hansewerk Natur sind seit dem Jahr 2020 um ein Vielfaches gestiegen.
- vzbv hält Preiserhöhungen für rechtswidrig.
- Betroffene können sich den Sammelklagen in Kürze anschließen.
Preisanstiege um mehrere hundert Prozent: Viele Kundinnen und Kunden der Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur müssen derzeit im Vergleich zum Jahr 2020 ein Vielfaches für das Heizen ihrer Wohnräume bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen der beiden Anbieter in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig. Deswegen hat der vzbv jetzt zwei weitere Sammelklagen eingereicht. Verbraucher können sich den Klagen in Kürze anschließen.
Verbraucherzentrale gibt Hinweis auf HanseWerk Natur
„Trotz zahlreicher Gespräche mit HanseWerk Natur im vergangenen Jahr, blieben deren Aktivitäten weit hinter den Erwartungen von Verbrauchern, aber auch der Verbraucherzentrale zurück“, erklärt Tom Janneck, Leiter des Referats Energiewende und Nachhaltigkeit bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Aus diesem Grund hat sich die VZSH bei ihrem Bundesverband dafür eingesetzt, eine Sammelklage gegen HanseWerk Natur einzureichen.“
vzbv verklagt HanseWerk Natur und E.ON
Diese Preispolitik ist bundesweit auch bei dem Mutterkonzern E.ON zu beobachten. Daher hat der vzbv neben einer Sammelklage gegen HanseWerk Natur eine weitere gegen E.ON eingereicht. „Kein Wettbewerb, keine Wahlfreiheit, geringe Preistransparenz: Der Fernwärmemarkt ist in Deutschland alles andere als verbraucherfreundlich. E.ON und Hansewerk Natur fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die enormen und intransparenten Preisanstiege. Verbraucher dürfen nicht zu Unrecht abkassiert werden. Mit den beiden Sammelklagen will der vzbv direkte Rückerstattungen für teilnehmende Verbraucher einklagen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Nach Einschätzung des vzbv sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur unwirksam, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geht der vzbv gegen Preissteigerungen vor, die nach dem Jahr 2020 erfolgten.
VZSH fordert Transparenz und Preisaufsicht
„Wenn Wärmenetze in Zukunft eine größere Bedeutung in der Wärmeversorgung übernehmen sollen, dann braucht es dafür stärkere verbraucherschützende Maßnahmen“, so Janneck. Dazu muss das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) zeitnah angepasst werden, um mindestens die Preistransparenz gesetzlich zu verankern. Ein landesweites Internetportal, auf dem die Preise aller Wärmenetze veröffentlicht werden, hilft, diese Transparenz herzustellen. Damit wird es für Verbraucher, Aufsichtsbehörden und Politik einfacher, Preise vor Ort kritisch zu hinterfragen.
„Wichtiger für Verbraucherinnen und Verbraucher ist jedoch ein funktionierender Mechanismus, der ungerechtfertigte Preissteigerungen ausschließt. Deshalb fordert die VZSH eine konsequente Preisaufsicht, bei der Preissteigerungen angemeldet und belegt werden müssen“, so der Experte der VZSH.
Bei den Sammelklagen mitmachen
Verbraucher können sich den Sammelklagen (Abhilfeklagen) anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Der vzbv und die VZSH informieren, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ eröffnet.
Wer von den Vorteilen einer Sammelklage profitieren möchte, kann auf die Unterstützung der VZSH setzen: In der Beratung übernehmen die Rechtsexperten die rechtssichere Eintragung in das Klageregister zum Preis von 35,00 Euro.
Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/preiserhoehungen-fernwaerme und www.sammelklagen.de/hansewerk für die News-Alerts des vzbv anmelden. Dann werden sie per E-Mail über den Verlauf der Verfahren informiert und erfahren, ab wann sie sich in die Klageregister eintragen können.
Hintergrund: Hohe Mehrbelastungen für Verbraucher
HanseWerk Natur hat auf der Grundlage seiner Preisänderungsklauseln, beispielsweise im Versorgungsgebiet Eichenring, Hohenlockstedt (SH), den Brutto-Arbeitspreis von 5,64 ct/kWh (2020) auf 32,37 ct/kWh (2022) erhöht. Nach Berechnung der VZSH bedeutet das bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh einen Anstieg dieser Wärmekosten von 846,- Euro auf 4.855,- Euro jährlich. Anderswo sind ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur festzustellen.