Die jährliche Heizkostenabrechnung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters. Grundlage ist die Heizkostenverordnung. Sie schreibt vor, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch berechnet werden müssen. Die Abrechnung soll den eigenen Energieverbrauch nachvollziehbar machen. Liegt die Abrechnung vor, ist eine Gutschrift, eine Nachzahlung oder eine neue monatliche Vorauszahlung für die meisten noch klar ersichtlich. „Mit den Details der Abrechnung tun sich dagegen viele Leute sehr schwer“, berichtet Carina Vogel von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Unterstützung bei der Einschätzung ihrer Heizkostenabrechnung erhalten Verbraucher in den fünf Beratungsstellen und den über 20 Energiestützpunkten der VZSH.
Im Kern besteht jede Heizkostenabrechnung aus zwei Teilen:
- einer Aufstellung der Heizkosten, die im vergangenen Abrechnungszeitraum für das gesamte Haus angefallen sind;
- einer Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen, nach einem festgelegten Verteilerschlüssel.
Mit diesen Angaben aus der Abrechnung werden in der Beratung die Verbrauchswerte der betreffenden Wohnung und der Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewertet. So erfahren Mieter, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. Daraus lassen sich Empfehlungen zur Einsparung von Heizkosten ableiten.
Zu den häufigen Empfehlungen gehören beispielsweise die Reduzierung des Warmwasserverbrauchs, das Runterregeln zu hoch eingestellter Raumtemperaturen oder die Umstellung auf eine zeitweise Beheizung von Wohnräumen.
Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen jedoch Fehler oder sie sind nicht plausibel. Dafür gibt es zahlreiche Anhaltspunkte:
- In der Abrechnung dokumentierte Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz gleich gebliebener Nutzung stark von Vorjahreswerten ab.
- Die Abrechnung enthält keinen Abrechnungszeitraum oder der angegebene Abrechnungszeitraum ist länger oder kürzer als ein Jahr.
- Der Verteilerschlüssel weicht von dem in der Vorjahresabrechnung ab.
- Wohnflächenangaben weichen von denen in der Vorjahresabrechnung ab.
- Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.
„Wer Unstimmigkeiten oder Fehler in der Heizkostenabrechnung feststellt, sollte sich zeitnah an eine Mietrechtsberatung wenden“, erklärt die Energieexpertin der VZSH. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist auf technische Fragestellungen zu Energieeinsparung und Erneuerbare Energien ausgerichtet. In einer Mietrechtsberatung, beispielsweise beim örtlichen Mieterverein, können eventuelle Ansprüche an den Vermieter direkt geprüft werden.
Vogel weist noch auf einen anderen Aspekt hin: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich teurer werden lassen. Im Abrechnungszeitraum 2024 entstehen bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung für den Energieverbrauch einer Gasheizung dadurch etwa 95 Euro, bei einer Ölheizung sogar 125 Euro Mehrkosten. Seit 2023 entfällt ein Teil der CO2-Kosten auf den Vermieter. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten des Mieters abgezogen.
Bei Fragen zur Plausibilität der Heizkostenabrechnungen oder zur Einsparung von Heizkosten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt in über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein sowie in unseren Beratungsstellen statt. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 1.000 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im letzten Jahr wurden knapp 270.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte von Frankfurt am Main entspricht.