Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Schreiben der Energieanbieter: Abschlagshöhe und Preisbremse überprüfen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur Überprüfung
Nahaufnahme einer Person, die am Schreibtisch einen Taschenrechner bedient

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erhält aktuell zahlreiche Anfragen zu Informationsschreiben von Energieanbietern. Die Unternehmen verschicken Schreiben an Kundinnen und Kunden, in denen sie über die Umsetzung der gesetzlichen Preisbremsen und dem damit verbundenen neuen Abschlagsplan informieren. Die monatlichen Abschläge liegen häufig um ein Vielfaches über dem, was sich rechnerisch aus dem Verbrauch und dem entsprechenden Tarif unter Berücksichtigung der jeweiligen Preisbremse ergeben müsste. 

Off

Abschlag und Berechnung der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme prüfen 

Die VZSH rät Betroffenen, die in den Schreiben aufgeführten Angaben zur Abschlagshöhe sowie Höhe und Berechnung der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme zu überprüfen. „Wenn der vorgeschlagene Abschlag erheblich zu hoch oder niedrig ist, können Verbraucher den Abschlag anpassen. Der Abschlag richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahres, dem aktuellen Verbrauchspreis und der Preisbremse“, erklärt Carina Habeck, Energierechtsreferentin der VZSH. 

Verbraucher können die Höhe der Abschläge mithilfe des Online-Rechners der Verbraucherzentralen ermitteln. Das Online-Tool berücksichtigt bereits die staatliche Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme.

Wurden die neuen Abschläge durch den Energielieferanten nicht korrekt berechnet, sollten Verbraucher ihrem Versorger umgehend schriftlich darüber in Kenntnis setzen und ihn auffordern, die Berechnung zu korrigieren und gegebenenfalls die Lastschriften entsprechend anzupassen. Verbraucher können in ihrem Schreiben an den Energielieferanten den monatlichen Abschlag zugrunde legen, den die Berechnung mit dem Abschlagsrechner ergab. 


Zur Berechnung des Abschlagsrechners

Zum Abschlagsrechner der Verbraucherzentralen: Das Webtool berechnet den Abschlag auf Grundlage des jeweiligen Arbeitspreises. Der monatliche Grundpreis sowie etwaige Gebühren für Messgeräte müssen noch hinzugerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.