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Starkregen und Hochwasser – Was Hausbewohner jetzt beachten müssen

Pressemitteilung vom
Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, um das Schadensrisiko durch die Wassermassen zu minimieren, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).
Hochwasser überflutet eine Stadt
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Der Deutsche Wetterdienst warnt: Am Wochenende droht in einigen Teilen Deutschlands Starkregen und Hochwasser. Perspektivisch wird es künftig häufiger zu Starkregenereignissen in Deutschland kommen – auch in Schleswig-Holstein. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können, um das Schadensrisiko durch die Wassermassen zu minimieren, erklärt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Mit 500 Litern pro Quadratmeter bringt Tief Anett viel Regen nach Europa. Nicht nur in zahlreichen europäischen Nachbarländern wurde Alarmstufe Rot ausgerufen, auch in Deutschland wird vor Starkregen und Überschwemmungen gewarnt. Hierzulande steht Bayern aktuell im Fokus der anstehenden Unwetter. Doch künftig muss auch in Schleswig-Holstein mit einer Zunahme von Starkregenereignissen gerechnet werden.

Was Verbraucher vor angekündigtem Starkregen und Überschwemmung tun können:

  • Regenrinne, Abfluss des Balkons oder Flachdachs und Fallrohre regelmäßig reinigen
  • Rückstauklappe kontrollieren
  • Elektrische Geräte und Heizungen in risikobehafteten Räumen abschalten
  • Strom ausschalten, um Stromschläge zu verhindern

Achtung Lebensgefahr: Während einer Überschwemmung sollten die Räume, die volllaufen können, nicht mehr betreten werden. Auch vollgelaufene Keller sollten nicht sofort und nicht ohne Prüfung des Sicherungskastens betreten werden.

Feuerwehr: Anruf nur bei Notlage

Läuft der Keller voll oder ist bereits vollgelaufen und Verbraucher können die Wassermassen nicht eigenständig und unter Wahrung der eigenen Sicherheit aus dem Gebäude befördern, sollte die Feuerwehr hinzugezogen werden. Bei großen Schadenslagen, wenn etwa ganze Straßenzüge von einer Überschwemmung betroffen sind, ist die Feuerwehr stark eingebunden. Dann kann es länger dauern, bis die Einsatzkräfte die Betroffenen erreichen. 

Unwetterbedingte Einsätze der Feuerwehr sind stets kostenfrei. Nicht tätig wird die Feuerwehr bei Kleinstmengen an Wasser, die sich mit Eimer und Lappen beseitigen lassen.

Sollten die Räume aufgrund einer nicht oder nicht zureichend gewarteten Rückstauklappe vollgelaufen sein, also ein eigenes Verschulden oder ein grob fahrlässiges Verhalten des Verbrauchers vorliegen, könnten die Einsatzkosten in Rechnung gestellt werden.

Vorsorge - grundsätzliche Schutzvorkehrungen

Wasser kann über verschiedene Wege in Wohngebäude gelangen und tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume bei Starkregen überflutet werden. Um die Stellen ausfindig zu machen, an denen sich Wasser auf dem Grundstück staut, können Verbraucher nach einem Regenschauer auf die Suche nach Pfützen gehen. Hier fließt das Wasser nicht schnell genug in den Untergrund ab. Sammelt sich bereits bei kleinen Regenschauern das Wasser in der Nähe des Hauses, kann der Boden bei einem Starkregenereignis die Regenmassen erst recht nichts aufnehmen.

  • Auf Rasen oder Erde: An Stellen, wo sich Wasser ansammelt, sorgen Sickergruben dafür, dass es auch bei stärkerem Regen abfließen kann. Gründächer und eine Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern halten das Wasser ebenfalls zurück.
  • Auf versiegelter Fläche: Pflastersteine und andere versiegelte Flächen verhindern, dass das Wasser ins Erdreich abfließen kann. Wer auf Rasengitter umschwenkt oder sogar auf versiegelte Böden oder Bereiche verzichten kann, bietet dem Wasser eine größere Fläche zum Versickern.

Am häufigsten gelangt das Wasser über Kellerfenster in die Kellerräume. Bei großen Wassermengen, wie etwa durch einen Starkregen oder eine Überschwemmung, kann das Wasser auch über die Kanalisation ins Haus gedrückt werden.

  • Kellerfenster: Je nach Lage und Intensität können bereits Aufkantungen für Kellerlichtschächte größeres Übel verhindern. Durch die zusätzliche Höhe der Aufkantung kann Zeit gewonnen werden, in der das Wasser ablaufen kann. Flutschotts oder druckfeste Kellerfenster helfen darüber hinaus bei größeren Wassermassen.

Rückstau – wenn das Wasser von unten kommt

Verfügen Räume unterhalb des Straßenniveaus über einen Anschluss ans Kanalnetz (Toilette, Wasseranschluss, Waschmaschine etc.) sind sie bei Rückstau besonders gefährdet. Läuft die Kanalisation voll, drückt das Wasser zurück in das Gebäude. Dagegen hilft der Einbau einer Rückstauklappe, die sich automatisch schließt, wenn sich das Wasser aus der Kanalisation in Richtung des Gebäudes aufstaut. Der Einbau ist in den meisten Abwassersatzungen der Gemeinden vorgeschrieben, doch nicht jedes Haus hat einen solchen Mechanismus. Bei dem Kauf eines Bestandsgebäudes hilft ein Blick in die Bauantragsunterlagen. Darin enthalten ist unter anderem der Entwässerungsantrag, in dem zu sehen ist, ob eine Rückstauklappe verbaut wurde. Die Unterlagen können beim Bauamt eingesehen werden. 

  • Tipp: Wer längere Zeit nicht im Haus ist, sollte die Rückstauklappe schließen, um für den Fall eines Rückstaus geschützt zu sein. 

Wartung und Schaden vorbeugen

Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, sonst riskieren Verbraucher bei Schäden ihren Versicherungsschutz. Manuelle Rückstauklappen können Verbraucher eigenverantwortlich warten, wenn sie zuvor fachmännisch unterwiesen wurden. 

Um im Schadensfall Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Verbraucher die eigene Wartung vorsorglich dokumentieren. Viele Fachbetriebe bieten auch Wartungsverträge an.

  • Vorsicht: Wer Abfälle über die Toilette entsorgt, riskiert, dass Feuchttücher, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Essensreste, Haare oder Putzlappen in der Rückstauklappe hängen bleiben und so den Rückstauschutz blockieren. Hygieneartikel und andere feste Stoffe sollten daher auf keinen Fall in die Toilette geworfen, sondern in einem kleinen Mülleimer gesammelt und über den Hausmüll entsorgt werden.

Ein Sanitärfachbetrieb kann prüfen, wo die Rückstausicherung angebracht werden muss. Auch bei der Planung eines Neubaus sollte der Rückstauschutz mitbedacht werden.

Was nach einem Wasserschaden zu tun ist

Da die Versicherung bei der Beurteilung des Schadensfalls auf die Dokumente und Beweisstücke angewiesen ist, sollte die Dokumentation möglichst genau ausfallen. Hierzu eignen sich vor allem Foto- und Videoaufnahmen. Ebenso können defekte Rohrstücke oder geplatzte Schläuche als Beweis aufbewahrt werden.

Mögliche rechtliche Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden umgehend der Gebäudeversicherung gemeldet wird. Das umfasst ebenfalls die Haftpflichtversicherung von möglichen Verursachern. Diese Stellen müssen über den Verursacher in Kenntnis gesetzt werden.

Da Versicherungen ein sogenanntes Weisungsrecht haben, können sie unter Umständen bestimmen, wie der Schaden beseitigt werden soll. Betroffene sollten daher Weisungen und Auflagen der Versicherung zum weiteren Vorgehen befolgen. Doch Vorsicht: Versicherungen sind zwar weisungsberechtigt, dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht. Mit der Meldung des entstandenen Schadens sollten Betroffene unverzüglich und schriftlich (bestenfalls per E-Mail) bei der Versicherung anfragen, was zu tun ist. Hierbei sollte mit kurzen Fristen gearbeitet werden, zum Beispiel „Innerhalb von 24 Stunden“. Meldet sich die Versicherung nicht innerhalb dieser Frist, sollten Versicherte den Grund für das Ausbleiben einer Antwort erfragen, da die Anfrage möglicherweise nicht angekommen ist. 

Erhalten Verbraucher auch nach erneuter Kontaktaufnahme keine Antwort, können sie davon ausgehen, dass die Versicherung auf Weisungen verzichtet. Dann können die Betroffenen selbst tätig werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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