Banken und Sparkassen haben Gebühren ohne aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden erhöht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist das nicht erlaubt. Trotz eindeutiger Rechtslage beschweren sich Verbraucher aus Schleswig-Holstein darüber, dass ihnen die zu viel gezahlten Bankgebühren nicht erstattet werden. Die Verbraucherzentrale bietet zu diesem Thema am 16. August 2021 einen Aktionstag mit Kurzberatungen in ihrer Beratungsstelle Lübeck an.
Viele Verbraucher wollen nun ihre Ansprüche gegenüber der Bank prüfen oder wurden von ihrer Bank aufgefordert, aktuelle Bedingungen zu akzeptieren. Mit
Fragen zu diesen Themen können sich Interessierte am 16. August 2021 an die Verbraucherberatung in Lübeck, Fleischhauerstraße 45, wenden. Zum Preis von
18 Euro bietet die Verbraucherzentrale an dem Aktionstag Kurzberatungen rund um das Thema Bankenentgelte an.
Bisher galt Schweigen als Zustimmung zu Erhöhungen
Viele Preiserhöhungen und Vertragsanpassungen konnten bisher nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ohne direkte Zustimmung der Kunden durchgesetzt werden. Dabei verfuhren Banken nach dem Motto „Schweigen ist Zustimmung“. Das heißt: Wenn Kunden den Änderungen nicht aktiv widersprachen, wertete die Bank dies als Zustimmung. Den Kunden blieb die Möglichkeit, den Vertrag fristlos und kostenfrei zu kündigen. Wer jedoch an der bisherigen Vereinbarung festhalten wollte, musste aktiv widersprechen und riskierte sogar die Kündigung des Kontos.
Anspruch auf Erstattung
Nach dem Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts müssen Kunden nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen für unwirksam erhöhte Gebühren rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Dazu bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen
kostenfreien Musterbrief an.