Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Aktionstag in Lübeck: Beratung zu erhöhten Kontogebühren

Pressemitteilung vom
Banken und Sparkassen haben Gebühren ohne aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden erhöht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist das nicht erlaubt. Trotz eindeutiger Rechtslage beschweren sich Verbraucher aus Schleswig-Holstein darüber, dass Gebühren nicht erstattet wurden.
Hände und Unterlagen eines Rechtsberaters am Schreibtisch

Banken und Sparkassen haben Gebühren ohne aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden erhöht. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 ist das nicht erlaubt. Trotz eindeutiger Rechtslage beschweren sich Verbraucher aus Schleswig-Holstein darüber, dass ihnen die zu viel gezahlten Bankgebühren nicht erstattet werden. Die Verbraucherzentrale bietet zu diesem Thema am 16. August 2021 einen Aktionstag mit Kurzberatungen in ihrer Beratungsstelle Lübeck an.

Off

Viele Verbraucher wollen nun ihre Ansprüche gegenüber der Bank prüfen oder wurden von ihrer Bank aufgefordert, aktuelle Bedingungen zu akzeptieren. Mit 
Fragen zu diesen Themen können sich Interessierte am 16. August 2021 an die Verbraucherberatung in Lübeck, Fleischhauerstraße 45, wenden. Zum Preis von
18 Euro bietet die Verbraucherzentrale an dem Aktionstag Kurzberatungen rund um das Thema Bankenentgelte an.

Bisher galt Schweigen als Zustimmung zu Erhöhungen

Viele Preiserhöhungen und Vertragsanpassungen konnten bisher nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen ohne direkte Zustimmung der Kunden durchgesetzt werden. Dabei verfuhren Banken nach dem Motto „Schweigen ist Zustimmung“. Das heißt: Wenn Kunden den Änderungen nicht aktiv widersprachen, wertete die Bank dies als Zustimmung. Den Kunden blieb die Möglichkeit, den Vertrag fristlos und kostenfrei zu kündigen. Wer jedoch an der bisherigen Vereinbarung festhalten wollte, musste aktiv widersprechen und riskierte sogar die Kündigung des Kontos. 

Anspruch auf Erstattung

Nach dem Urteil des obersten deutschen Zivilgerichts müssen Kunden nur die bei Kontoeröffnung gültigen Preise zahlen. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen für unwirksam erhöhte Gebühren rückwirkend bis zum 1. Januar 2018. Dazu bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen
kostenfreien Musterbrief an. 
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!