Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt ab sofort Förderanträge für den Austausch von Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entgegen. Unterstützt wird der Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an bestehenden Einfamilienhäusern von Privatleuten. Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften sind voraussichtlich ab dem 03. Mai 2024 antragsberechtigt. Die Maßnahmen müssen zu einer gesteigerten Energieeffizienz des Gebäudes führen, beziehungsweise den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöhen. Der Einbau der Heizungsanlage ist zudem mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden. Heizungsbetriebe müssen den Förderantrag aktiv begleiten, einmal vor Antragstellung und einmal nach Abschluss der Maßnahmen. Sowohl Antragsteller als auch Heizungsbetriebe müssen sich vorab im KfW-Kundenportal registrieren.
Zu den geförderten Maßnahmen zählen:
- …der Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen1
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- …der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- …Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- …die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
- …die akustische Fachplanung durch einen Akustiker
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Gefördert werden Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Hiervon können Eigentümer maximal 70 Prozent als Zuschuss erhalten. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent und möglichen Bonusförderungen zusammen.
Die Bonusförderungen umfassen:
- einen Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent, wenn Verbraucher
- ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
- die alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen.
-
einen Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent, wenn das Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.
Auch ein Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten ist möglich. Weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der KfW-Förderbank. Informationen zum Vorgehen und Kombinationsmöglichkeiten finden Interessierte auf der Webseite der VZSH.
In fünf Schritten zur Förderung:
- Angebote einholen/Energieeffizienz-Experten (EEE) beauftragen
- Antrag stellen
- Auftrag vergeben/Vertrag abschließen
- Verwendungsnachweis einreichen / EEE beauftragen
- Prüfung abwarten und Auszahlung erhalten
1 Wer eine Biomasseanlage errichtet, die nachweislich den Emissionswert für Staub von 2,5 mg/m³ einhält, kann einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro erhalten. Mit Beantragung des Emissionsminderungszuschlags reduzieren sich allerdings die förderfähigen Gesamtkosten für Grund- und Bonusförderung um pauschal 2.500 Euro.