Was bedeutet es, in Armut aufzuwachsen? Die Quartiersarbeit der VZSH offenbart die teils prekären Lebenssituationen von Familien und zeigt wichtige Lösungsansätze auf, um Kinderarmut im Land nachhaltig zu begrenzen. Die Finanzierung dieser Maßnahme für das Jahr 2025 ist noch ungeklärt, aber dringend erforderlich.
Kinderarmut ist ein strukturelles Problem im Norden. Laut eines Berichts des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein lebte im Jahr 2022 jedes fünfte Kind in unserem Bundesland unterhalb der Armutsgrenze.[1]
Pandemie, Energiekrise und Preisentwicklungen in Zeiten hoher Inflation verschlechtern die soziale Situation vieler Familien. Unter diesem Druck verschärfen sich ohnehin bestehende Probleme wie Schulden, Vernachlässigung oder Gewalt.
Ursachen und Folgen von Kinderarmut
Das größte Armutsrisiko für Kinder besteht, wenn die Eltern arbeitslos (72,8 Prozent), zugewandert (40,5 Prozent) oder alleinerziehend (40 Prozent) sind oder sie viele Geschwister haben (37,6 Prozent). Kinder aus diesem Umfeld haben es in der Regel schwerer, den Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes soziales Leben und den Arbeitsmarkt zu finden. Sie sind zudem häufiger von chronischer Krankheit, Sucht und Überschuldung betroffen. Und: Sie geben die Armut oft an ihre eigenen Nachkommen weiter.[2]
Armutsbekämpfung ganzheitlich denken
Kinderarmut ist Familienarmut, ist Generationenarmut. Gesellschaftspolitische Ansätze zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut müssen deshalb Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigte umfassen. Neben funktionierenden Betreuungs- und Bildungsprogrammen für die Schutzbefohlenen sowie Verbesserungen in der Erwerbssituation und gegebenenfalls der sozialen Integration der Erziehungsberechtigten ist der Verbraucherschutz eine wichtige Stellschraube, um Kinder- und Familienarmut zu überwinden. Denn nur wer die eigenen Rechte als Verbraucher kennt, Einkaufsfallen oder Vertragsmaschen erkennt und mit Geld umzugehen weiß, trifft vorteilhafte Finanzentscheidungen und findet sicher durch den Verbraucheralltag.
Verbraucherschutz als Maßnahme gegen Kinderarmut
Im Rahmen der Quartiersarbeit macht die VZSH Verbraucherschutz für Menschen zugänglich, die sonst keine Hilfe in Anspruch nehmen (können) – etwa für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende. Dafür sind Fachkräfte der VZSH in sozial benachteiligten Quartieren in Flensburg, Kiel, Heide, Lübeck und Norderstedt aktiv und bieten kostenfreie Beratungen an. Sie hören den Ratsuchenden zu, klären auf und informieren über viele wichtige Verbraucherthemen. Dank enger Vernetzung mit dem lokalen Sicherungssystem und der Zusammenarbeit mit etablierten sozialen Einrichtungen leisten die Quartiersmitarbeiter so nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe.
Mit der Quartiersarbeit zu mehr Zukunftschancen
Viele Menschen, die die kostenfreie Beratung im Quartier aufsuchen, brauchen Hilfe bei hohen Energiekosten, Mahnungen oder Inkasso-Schreiben. Oft handelt es sich um vergleichsweise geringe Summen, die bezahlt werden müssen, die aber eine Abwärtsspirale für ganze Familien bedeuten und Existenzen bedrohen können – manchmal von der offenen Forderung über Zahlungsunfähigkeit und Verschuldung bis hin zum Arbeitsplatz- oder gar Wohnungsverlust und sozialem Abstieg. Andere Themen in den Quartieren sind eher lebenspraktisch und drehen sich darum, Unterlagen zu ordnen und Dokumente zu verstehen, Anbieter zu wechseln, Verträge zu kündigen oder ganz einfach Geld zu sparen. Mit der Quartiersarbeit unterstützt die VZSH Familien bei diesen Anfragen. Sie leistet einen wichtigen Teil zur Stärkung der sozialen Absicherung von Kindern und ihrer Zukunftschancen.
Die Quartiersarbeit der VZSH ist ein einzigartiges Informations-, Beratungs- und Bildungsangebot in Schleswig-Holstein und wird vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Die Finanzierung dieser Maßnahme für das Jahr 2025 ist noch ungeklärt, aber dringend erforderlich. |
[1] Kinder gelten als armutsgefährdet, wenn sie in einem Haushalt leben, dessen Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte beträgt. Als arm gelten Kinder, wenn sie in einem Haushalt leben, der etwa Grundsicherung erhält.
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