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Das Basiskonto – sicher, aber teuer?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, was es bei dem Basiskonto zu beachten gibt.
Geldmünzen liegen auf einer Kreditkarte
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Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher hat das Recht (§ 31 Zahlungskontengesetz), ein Basiskonto zu eröffnen. Dies ist ein Konto auf Guthabenbasis, mit dem Nutzer an allen Vorgängen des Zahlungsverkehrs teilnehmen können. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) zeigt, was es bei dem Basiskonto zu beachten gibt.

Bargeld ein- und auszahlen, Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten, mit Karte zahlen, all das funktioniert mit dem Basiskonto. Nur überziehen lässt es sich nicht, es gibt keinen Dispokredit und keine Kreditkarte. Gedacht für vulnerable Verbrauchergruppen – Menschen mit wenig Geld, schlechter Bonität oder ohne Wohnsitz, aber auch Asylsuchende –, soll das Basiskonto den sicheren Zugang zum digitalen Zahlungsverkehr ermöglichen. Denn ohne diesen ist gesellschaftliche Teilhabe heutzutage kaum möglich. Doch das Basiskonto kostet auch, und zwar nicht gerade wenig: Eine aktuelle Studie des Verbraucherzentralen Bundesverbandes (vzbv) deckt auf, dass im vergangenen Jahr europaweit die teuersten Basiskonten in Deutschland angeboten wurden. Pro Monat lagen die Gebühren hier in der Spitze bei über 27 Euro – eine hohe Summe, bedenkt man, dass das Konto mit grundlegenden Funktionen vornehmlich für einkommensschwache Verbraucher gedacht ist. Andere EU-Länder bieten Basiskonten kostengünstiger oder gar kostenfrei an. Deshalb fordert der vzbv in einem Positionspapier die gesetzliche Begrenzung für Basiskonten-Entgelte.

Der Weg zum Basiskonto

Jeder Verbraucher hat das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Auch Obdachlose haben einen Anspruch. Sie brauchen allerdings eine postalische Anschrift und können dafür notfalls die Adresse einer Beratungsstelle angeben. Geflüchtete Personen sind ebenfalls berechtigt, auch wenn sie keinen Aufenthaltstitel haben.

Der Weg zum Basiskonto läuft über eine Bank. Mit Hilfe eines Formulars können Verbraucher hier ein Konto eröffnen. Das Formular bekommen sie vor Ort oder auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [Download]. Dann dauert es maximal zehn Tage, bis das Basiskonto eröffnet ist und genutzt werden kann.

Eine Herausforderung ist – wie bei jeder Kontoeröffnung – die Legitimationsprüfung. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Deshalb benötigen Verbraucher zusätzlich zum Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos ein gültiges Dokument zur Identifikation, zum Beispiel:

  • gültige amtliche Ausweise, die ein Lichtbild des Inhabers enthalten und die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllen (Pässe, Personalausweise, Pass- oder Ausweisersatzpapiere
  • Duldungsbescheinigungen nach § 60a Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes
  • Ankunftsnachweise gemäß § 63a Asylgesetz

Unterschied zum P-Konto

Tatsächlich kann das Basiskonto auch ganz einfach als P-Konto geführt werden. Dafür muss lediglich ein Häkchen im Antragsformular gesetzt werden. Im Gegensatz zu normalen Girokonten schützt das „Pfändungsschutzkonto“ das eigene Guthaben bis zu einer Höhe von 1.410 Euro pro Monat vor Pfändung, Verrechnung und Aufrechnung, etwa wenn hohe Schulden bestehen. Ab 1. Juli 2024 steigt der geschützte Freibetrag auf 1.500 Euro. Er erhöht sich bei Unterhaltspflichten, zum Beispiel für Kinder. Genau wie das Basiskonto ermöglicht das P-Konto die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern. Auch die Rückumwandlung eines P-Kontos zum herkömmlichen Girokonto ist möglich. Es ist jedoch ratsam, dies erst zu tun, wenn keine Pfändungsgefahr mehr besteht.

Aufsuchender Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein

Menschen mit wenig Geld stehen in ihrem Konsumalltag vor vielen Herausforderungen: Klimakrise, Inflation und hohe Energiekosten führen bei einkommensschwachen Verbrauchern oft zu Geldsorgen und sozialer Isolation. Dank der Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nun auch diese Personengruppen – und zwar mit offenen Sprechstunden und Info-Veranstaltungen zu wichtigen Verbraucherthemen in Flensburg, Kiel, Lübeck, Heide und Norderstedt – kostenfrei, persönlich und unbürokratisch. Mehr zur Quartiersarbeit: www.vzsh.de/quartiersarbeit

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