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Mehr Chancen für Studierende: Neuerungen im BAföG

Pressemitteilung vom
Um Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die BAföG erhalten, im Verbraucheralltag zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) kostenfreie Beratungen an.
Eine Studentin hält einen Vortrag vor einer Gruppe Studierender.
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Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Doch nicht alle jungen Leute können auf die finanzielle Unterstützung ihres familiären Umfelds bauen. Für sie wurde das BAföG eingeführt. Um Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die BAföG erhalten, im Verbraucheralltag zu unterstützen, bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) kostenfreie Beratungen an. 

Kostenfreie Beratung für Schüler und Studierende

Hohe Lebensmittel- und Energiepreise und trotzdem für die Zukunft vorsorgen? Gerade junge Menschen stehen aktuell vor großen finanziellen Hürden. Von den Preissteigerungen in nahezu allen Lebensbereichen sind auch Studierende und Schüler, die BAföG beziehen, betroffen. Für sie ist jeder Euro wichtig. Dank einer Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein unterstützt die VZSH unter anderem diese Personengruppen1: mit offenen Sprechstunden und Veranstaltungen zu wichtigen Verbraucherthemen – kostenfrei.  

Neuerungen im BAföG 

Seit über 50 Jahren ermöglicht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vielen Menschen eine qualifizierte Ausbildung und bessere berufliche Chancen. Jetzt wurde es reformiert. Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung bekommen in einigen Punkten mehr Leistung.  
BAföG wird immer individuell berechnet und richtet sich nach den Mitteln und dem Bedarf des Antragsstellers. Auch gesellschaftspolitische Entwicklungen haben Einfluss auf die Förderung. Nach der letzten Reform im Jahr 2022 hat das Bundeskabinett das BAföG nun erneut angepasst. Das sind die wichtigsten Änderungen: 

  • Die Grundbedarfsätze werden um fünf Prozent angehoben. 
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wird von 360 auf 380 Euro angehoben. 
  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro. Sie muss nicht zurückgezahlt werden. 
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben. Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um insgesamt 5,25 Prozent erhöht. 
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. 
  • Ein sogenanntes Flexibilitätssemester ermöglicht es, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu bekommen. Damit können sich Studierende zum Beispiel ganz auf die Abschlussarbeit konzentrieren, auch wenn die Regelstudienzeit überschritten wird. 
  • Nun ist auch ein Fachrichtungswechsel im fortgeschrittenen Studium ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch möglich. 


Die BAföG-Änderungen sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. Fragen rund ums BAföG beantworten in der Regel die Studentenwerke. 

Hintergrund  

Neben der Motivation und Eignung für eine bestimmte Ausbildung spielen im BAföG auch andere persönliche Faktoren eine Rolle. Relevant sind Staatsangehörigkeit beziehungsweise aufenthaltsrechtlicher Status, privates Einkommen, Vermögen und Alter. Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. Auch Bürger der Europäischen Union sowie Zugewanderte und Geflüchtete mit Bleibeperspektive können BAföG beziehen, wenn sie in Deutschland leben.  
BAföG ist den meisten als Starthilfe für das Hochschulstudium bekannt. Doch die Ausbildungsförderung wird ebenso geleistet für den Besuch von berufsbildenden Schulen ab Klasse 10, Kollegs, Akademien und privaten Berufsakademien. Allerdings: Betriebliche Ausbildungen im dualen System können nach dem BAföG nicht gefördert werden. 
Wer BAföG-Leistungen erhalten möchte, muss diese schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen – meist am eigenen oder dem Wohnort der Eltern. Der Antrag kann mit dem Antragsformblatt per Post oder elektronisch gestellt werden. Adressen und Formblätter finden Interessierte auf www.bafög.de

 

1Auch in benachteiligten Quartieren im Norden ist die VZSH aktiv, um Menschen mit wenig Geld in ihrem Verbraucheralltag zu unterstützen. Neben Studierenden und Schülern, die BAföG erhalten, können junge Familien, Alleinerziehende, Senioren, Arbeitssuchende und andere Menschen, die Transferleistungen beziehen, von den kostenfreien Angeboten der VZSH profitieren. 

Mehr zur Quartiersarbeit: www.vzsh.de/quartiersarbeit 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 Gefördert durch:

FOHI SH Landwirtschaft+laendliche_Raeume+Europa+Verbraucherschutz

 

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