Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Nach der Sturmflut: Zahlt die Versicherung?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt achten müssen.
angeschwemmte Strandkörbe am Strand in Schilksee

Am Wochenende kam es zu einer schweren Sturmflut an Schleswig-Holsteins Ostseeküste. Die Schäden gehen in die Millionen. Doch wer kommt für den Schaden auf? Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) erklärt, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt achten müssen.

Off

Versicherungen zahlen nicht immer

Vollgelaufene Keller und Wohnungen, weggespülte PKW und versunkene Boote - viele Schleswig-Holsteiner stehen aktuell vor einem Trümmerhaufen. Der Blick in die Versicherungsunterlagen wird nun jedoch viele ernüchtern. Denn kaum eine Versicherung wird für die entstandenen Schäden aufkommen. „Da im Falle einer Sturmflut die Schadenshöhe sehr hoch ausfällt und die Wahrscheinlichkeit, dass eine Sturmflut eintritt, an den Küsten besonders hoch ist, decken viele Versicherungen diese Schäden nicht ab. Weder Hausrat- noch Gebäude- oder Inventarversicherung können mit dem zusätzlichen Baustein der Elementarschadenversicherung vor Sturmflutschäden geschützt werden“, so Dennis Hardtke, Versicherungsexperte der VZSH. „Bei der Kaskoversicherung für PKW und Boote kommt es auf den Versicherungsvertrag an, ob ein Schadensereignis, wie wir es am Wochenende an der Ostsee beobachten konnten, abgedeckt ist.“

Vollständige Dokumentation wichtig

Ob nun ein Versicherungsschutz besteht oder nicht, wichtig ist aktuell, die entstandenen Schäden umfassend zu dokumentieren. Zur Dokumentation eignen sich Fotos und Videos besonders gut. Die Dokumentation sollte dann umgehend der Versicherung mitgeteilt und deren Erhalt von der Versicherung bestätigt werden. „Verbraucher sollten erst nach der Dokumentation mit den Aufräumarbeiten beginnen“, so Hardtke. Versicherte sollten zudem die sogenannte Schadensminderungspflicht im Auge behalten. Denn sie sind zum Schutz vor weiteren Schäden gegenüber der Versicherung dazu verpflichtet, etwaige bauliche Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls – provisorisch – umzusetzen.

„Betroffenen, die keine Sturmflutversicherung haben, empfehlen wir die Dokumentation vorerst aufzubewahren und die mediale Berichterstattung weiter zu verfolgen“, so der Versicherungsexperte der VZSH. Die Landesregierung hat bereits Unterstützung zugesagt.

Versicherungsberatung der VZSH nutzen

Auch in dieser besonderen Situation steht die VZSH an der Seite der Betroffenen. Wer Fragen zu seinem individuellen Versicherungsschutz hat, kann die Versicherungsberatung der VZSH in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.