Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Ein halbes Jahr „Selbstbestimmt“

Pressemitteilung vom
Mehr als 30.700 Menschen haben seit dem Start von „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ Anfang November 2021 eine Patientenverfügung erstellt. Insgesamt gab es seitdem über 255.000 Zugriffe auf diese Legal-Tech-Anwendung.
Frau im Rentenalter mit Brille sitzt am Laptop, abendliche Wohnzimmeratmosphäre
Off

„Wir freuen uns, dass wir mit dieser Online-Anwendung offenbar ein nützliches Angebot machen“, sagt Kerstin Heidt, Referentin für Verbraucherrechte bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). „Viele Nutzerinnen und Nutzer haben sich damit beschäftigt und uns positive Rückmeldungen gegeben.“

Online, kostenfrei und bequem

Mit der neuen Online-Anwendung lässt sich eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung bequem von zu Hause aus erstellen. Dieser Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale.sh/patientenverfuegung-online erreichbar. Grundlage dafür bilden Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat. Daraus lässt sich Schritt für Schritt der gewünschte Text zusammenstellen. 
Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Am Ende erhalten die Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Diese müssen sie nur noch ausdrucken und unterschreiben, damit sie gültig ist.

Viele positive Rückmeldungen

  • „Klasse, dass die Textbausteine des Bundesjustizministeriums hier zum Einsatz kommen, aber die Online-Maske verhindert, dass man widersprüchliche Angaben macht. Außerdem ist die Formatierung top.“
  • „Die Möglichkeit, diese Verfügung online erstellen zu können, ist für mich eine wesentlich geringere Hemmschwelle, als mich mit Textbausteinen in einem Textdokument oder mit Papier und Stift zu beschäftigen und sie aktiv zusammenzubasteln.“
  • „Durch die überschaubare Auswahl an Textbausteinen dürfte es jedem leicht gemacht werden die individuellen Bedürfnisse auszusuchen.“
  • „Die verständliche Ausführung der Verfügung und einfache Handhabung sind nur zu empfehlen.“
  • „Vielen Dank - sowohl inhaltlich als auch von der Bedienbarkeit her hervorragend.“
  • „Ich bedanke mich sehr bei Allen, die diese Möglichkeit kostenlos zur Verfügung stellen. Das ist ein sehr wichtiges und hilfreiches Angebot. Danke, Danke, Danke.“


So und ähnlich lauten die unzähligen Rückmeldungen von Nutzern. „Diese Anerkennung für unsere Arbeit motiviert uns, die Anwendung noch weiter zu verbessern“, so Kerstin Heidt. „Aktuell arbeiten wir mit einem Dienstleister daran, die Anwendung noch nutzerfreundlicher zu gestalten.“

Online-Vorsorgevollmacht in Arbeit

Ein vielfach geäußerter Wunsch ist es, auch eine Vorsorgevollmacht online erstellen zu können. Die Verbraucherzentralen bereiten eine entsprechende Online-Anwendung derzeit vor. Die Veröffentlichung ist noch in diesem Jahr geplant.  

Frau beim Arzt

Patientenverfügung online erstellen

Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? Hier können Sie kostenlos Ihre Patientenverfügung online erstellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.