Im Internet bieten verschiedene Portale kostenlose Testnachweise per Klick an. Diese sind aber ungültig als Nachweis im Sinne der 3G-Regel. Für freien Zugang zum Arbeitsplatz, in Restaurants oder Bus und Bahn reichen sie nicht aus. Wer mit ungültigen Testnachweisen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bequem vom Sofa aus einen kostenlosen Corona-Bürgertest bestellen, anstatt draußen vor dem Testzentrum Schlange zu stehen – das Angebot klingt verlockend. So soll es funktionieren: Nutzer machen einen Selbsttest, schreiben Name und Datum darauf und machen Fotos davon. Dann füllen sie einen Online-Fragebogen aus und bekommen wenig später einen Testnachweis zum Vorzeigen bei Kontrollen. Doch was so einfach klingt, ist leider eine Mogelpackung.
„Wo die 3G-Regel als Schutzmaßnahme gilt, dürfen nur Testnachweise von behördlich anerkannten Anbietern verwendet werden. Ein Selbsttest genügt nicht, selbst wenn er unter Videoüberwachung durchgeführt wurde“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Welche Stellen in Schleswig-Holstein für Corona-Testnachweise anerkannt sind, geht aus einer Übersicht auf der Internetseite des Landes hervor.