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Warnung vor Telefonabzocke Pflegeservice Smart

Pressemitteilung vom
Eine Betrugsmasche in Zusammenhang mit der Beratung zu Ansprüchen gegenüber der Pflegeversicherung hat Schleswig-Holstein erreicht. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschwerten sich hier über Anrufe des Pflegeservice Smart, ein Produkt der United Swiss Marketing AG aus der Schweiz.
Senior und Seniorin am Tablet
Off

Per Telefon meldet sich das Unternehmen vor allem bei älteren Menschen und bietet Hilfe bei der Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung an. Einige Tage später geht dann ein Schreiben zu, in dem ein individueller finanzieller Vorteil in der Größenordnung von 6.000 Euro aufgeführt wird, der entgeht, wenn die Rechnung für die angeblich geleisteten Dienste oder die telefonische Beratung nicht beglichen wird. Der passende, vorausgefüllte Überweisungsträger liegt dem Anschreiben bereits bei. Das ist typisch für Telefonabzocke. „Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher unaufgefordert von Unternehmen angerufen. Später flattern dann Rechnungen ins Haus“, informiert Kerstin Heidt, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. 

Nicht einschüchtern lassen 

Wir raten Betroffenen, sich nicht einschüchtern lassen und nicht vorschnell zu zahlen. 

Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann ein Vertrag noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden. Wer einen solchen Brief bekommen hat und angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben soll, sollte sofort widersprechen und Anzeige bei der Polizei erstatten. 

Ob im individuellen Fall tatsächlich Pflegeleistungen und finanzielle Zuwendungen zustehen, ist ungewiss. Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, darf die kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder den privaten Krankenversicherer beanspruchen. Mit der Zustimmung der pflegebedürftigen Person dürfen sich auch die Angehörigen Rat zur Leistung der Pflegeversicherung einholen. 


 

Die Grafik zeigt verschiedene Leistungen im Pflegegrad 1.

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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