Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Auf den Teller statt in die Tonne

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gibt Hinweise, wie Lebensmittelabfälle gering gehalten werden können
Lebensmittelabfälle in einer Mülltüte
Off

In deutschen Privathaushalten landen jährlich mehr als 6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall. In Schleswig-Holstein sind es rund 225.000 Tonnen. Im Jahr kommen so 78 Kilogramm pro Schleswig-Holsteinerin und Schleswig-Holsteiner zusammen. Wer Lebensmittel wegwirft, belastet nicht nur die Umwelt, sondern verschwendet auch bares Geld. Wie Lebensmittel gerettet werden können, zeigen die Verbraucherzentralen vom 20. bis 29. Januar 2023 auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin. 

Wie können Lebensmittelabfälle geringgehalten werden?

„Im Zuge der Energiekrise und Inflation sind auch Lebensmittel in den letzten Monaten teurer geworden. Wer Lebensmittelabfälle gering hält, kann in der aktuellen Situation bei geringem Aufwand viel Geld sparen“, so Levke Schwanz, Referentin im Bereich Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Von bedarfsgerechter Einkaufsplanung über die richtige Lagerung von Lebensmitteln bis hin zu einer cleveren Resteverwertung – es gibt viele Ansätze, dieses Sparpotenzial einzusetzen. Ein Ort des Austausches zum Thema Lebensmittelrettung ist die Internationale Grüne Woche (IGW) in Berlin. „Hier möchten wir mit möglichst vielen Besuchern ins Gespräch kommen, geben Tipps für Lebensmittelretter und möchten uns gleichzeitig mit ihnen austauschen“, so Schwanz. 

Informationen erlebbar machen

„An unserem Informationsstand geben und sammeln wir die besten Ideen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden, quizzen mit den Besuchern und halten mit einem Foto fest, welche guten Vorsätze mit nach Hause genommen werden können“, so Schwanz. Ein praktischer Helfer für zu Hause ist beispielsweise der Portionsplaner. In der Online-Version können Verbraucher einfach die Personenzahl eingeben, zwischen Ein- bis Drei-Gänge-Menü und einer Variante mit oder ohne Fleisch wählen, und sich die Mengen ausrechnen lassen. „Das Ergebnis können die Nutzer des Portionsplaners anschließend auf ihre Einkaufsliste setzen und so vermeiden, zu viel einzukaufen und zu kochen“, so Ernährungsexpertin Schwanz. 

Wo Sie uns finden 

Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie findet die IGW wieder in vollem Umfang statt. Auch die Verbraucherzentralen sind vom 20. bis 29. Januar 2023 mit einem Informationsstand in der Halle 23a auf dem Berliner Messegelände präsent und freuen sich auf zahlreiche Besuche. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ist vom 24. bis zum 27. Januar 2023 am Gemeinschaftsstand der Verbraucherzentralen auf der IGW vertreten. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.