Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Cannabidiol: Trend am Rande der Legalität

Pressemitteilung vom
Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an.
Hanfblätter und chemische Formeln

Nicht nur Lebensmittel mit Hanf liegen im Trend. Auch um den Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) entwickelt sich ein Hype. Als Hilfe bei Menstruationsbeschwerden, Schlafstörungen oder Depressionen preisen einige Hersteller ihre Produkte an. In Drogerien, Supermärkten und Onlineshops sind Kapseln, CBD-Öl oder Kaugummis mit Inhaltsstoffen aus der Hanfpflanze erhältlich. In diesen Produkten können gesundheitlich beeinträchtigende Mengen des psychoaktiven Stoffes Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten sein. Dürfen mit CBD angereicherte Lebensmittel überhaupt verkauft werden? Wie sind sie einzuordnen und zu bewerten?

Off

Die Vermarktung von Lebensmitteln mit bestimmten Pflanzenteilen - nur Samen oder Blätter - der Hanfpflanze ist legal. Samen, Öl oder Mehl daraus sind traditionelle Zutaten, sie dürfen daher unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Auch bei Tee ist die Verwendung von Hanfblättern zulässig. Aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss jedoch für CBD-haltige Erzeugnisse, also auch Nahrungsergänzungsmittel, vor dem Inverkehrbringen ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) gestellt werden. Entsprechende Zulassungen liegen bislang nicht vor. „Die Produkte dürften also gar nicht verkauft werden“, erklärt Saskia Vetter, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Da die Sicherheit von CBD in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln nicht hinreichend belegt ist, raten wir von einem Verzehr ab.“

Warum sind die Produkte überhaupt erhältlich?

Den Verkauf von Lebensmitteln, also auch von Produkten mit Cannabidiol, überwachen die zuständigen Landesbehörden. Manche Bundesländer gehen aktiv mit dem Thema um und nehmen Produkte vom Markt, einige Gerichtsverhandlungen laufen noch – bis zur Entscheidung werden die Produkte weiter angeboten. „Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass etwa CBD-haltige Kaugummis erhältlich sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Wir brauchen ein bundesweit abgestimmtes, einheitliches Vorgehen der zuständigen Behörden“, so die Ernährungsexpertin. Hinzu komme, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können. Vor allem Kinder und Jugendliche müssen daher geschützt werden. Das gilt auch für hanfhaltige Lebensmittel wie Schokolade, Bonbons oder Energydrinks. Diese sprechen durch ihre Aufmachung und Werbung Kinder, Jugendliche und gestresste Erwachsene an. Denn: Mit abgebildeten Cannabispflanzen und Aussagen wie „berauschend!“, „high“, „Achtung Suchtgefahr!“ oder „So sieht die Welt gleich entspannter aus!“ wird der Konsum von Cannabis verharmlost.
 

Kinder-Mortadella von Aldi

Lebensmittelklarheit: das Portal für Transparenz

Werbung, Kennzeichnungen und Phantasie-Logos - die Welt der Lebensmittel ist verwirrend. Wir klären auf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Gewicht im Griff
10-Punkte-Programm für gesundes Abnehmen
Das A und O bei der Kampfansage gegen lästige Kilos ist die richtige…
Wie ernähre ich mich bei Magen-Darm-Beschwerden?
Blähungen, Durchfall, Verstopfung und Bauchschmerzen schlagen stark auf unser Wohlbefinden.
Aber woher kommen…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!