Ihr gemeinnütziger Verein für Information, Beratung, Bildung und Interessenvertretung.

 

Jodquelle Algen: Gesund oder gefährlich?

Pressemitteilung vom
Marktcheck offenbart Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
Ein Salat aus Algen in einem kleinen Teller.
Off

Nährstoffreich und nachhaltig: Essbare Algen liegen im Trend. Doch der Verzehr kann schnell zum Gesundheitsrisiko werden. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, fehlten bei vielen der 142 untersuchten Algenprodukte Warnhinweise und wichtige Angaben zum Jodgehalt und den Verzehrmengen. Die Verbraucherzentralen fordern eine rechtsverbindliche, transparente Kennzeichnung.

Gesundheitsrisiko durch fehlende Angaben zum Jodgehalt

Algen können je nach Art und Herkunft große Mengen an Jod enthalten. Jod ist ein lebensnotwendiges Spurenelement, doch eine zu hohe Zufuhr kann die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt Erwachsenen, nicht mehr als 500 Mikrogramm Jod täglich aufzunehmen. Deshalb sind Warnhinweise, Angaben zum Jodgehalt und klare Verzehrhinweise auf jodreichen Algenprodukten besonders wichtig. Bei zwei Dritteln der 56 besonders jodreichen Produkte im Marktcheck fehlten diese notwendigen Angaben jedoch. „Bei Lebensmitteln mit hohem Jodgehalt muss klar erkennbar sein, wie viel davon sicher verzehrt werden kann. Verbraucherinnen und Verbraucher werden aktuell unzureichend informiert und geschützt“, sagt Dr. Stefanie Staats, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH).

Algenart und Algenanteil häufig unklar

Der Marktcheck umfasst insgesamt 142 Algenprodukte, wobei die Algenarten vielfach ungenau benannt waren. Oft wurden Sammelbezeichnungen wie „Meeresalgen“ oder „Seetang“ statt der spezifischen Art verwendet. „Mindestens der geläufige Name der enthaltenen Algenart wie Nori oder Wakame sollte auf der Verpackung stehen”, fordert Staats.
Zudem fehlten bei über der Hälfte der Produkte die Information zum Algenanteil. Dabei variierte dieser je nach Produkt und Produktgruppe erheblich: von 0,2 Prozent bis 100 Prozent. „Auch der Algenanteil im Produkt muss klar angegeben sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Algen im Produktnamen oder auf der Verpackung hervorgehoben werden”, fügt Staats hinzu. 

Werbung mit „viel Protein“ ohne Mehrwert

Rund 40 Prozent der untersuchten Produkte trugen nährwertbezogene Angaben. Diese könnten zu einer übermäßigen Aufnahme verleiten, obwohl jodreiche Algen nur in kleinen Mengen konsumiert werden sollten. „Angaben wie ‚reich an Protein‘ sehen wir kritisch, da kleine Verzehrmengen keinen relevanten Beitrag zur Proteinversorgung leisten können. In der Praxis könnte das eben zu einer viel zu hohen Aufnahme führen“, gibt Staats zu bedenken. Einige Produkte warben zudem mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen wie „Regeneration“ oder „Energie“. 

Forderung nach klaren gesetzlichen Vorgaben

Verbraucher sollten beim Kauf von Algenprodukten auf den Jodgehalt achten, Zubereitungshinweise befolgen und die empfohlenen Verzehrmengen einhalten. Menschen mit Schilddrüsenerkrankungen sollten ihre Jodaufnahme besonders im Blick behalten und ärztlichen Rat einholen.
 

Um Verbraucher besser zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen:

  • Angaben zum Jodgehalt in der Nährwertdeklaration
  • Warnhinweis bei hohem Jodgehalt
  • Klare Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge und Zubereitungshinweise
  • Genaue Angaben von Algenart und Algenanteil

Weitere Informationen sowie die vollständigen Ergebnisse des Marktchecks sind auf der Homepage der VZSH zu finden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.